Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

Uegierungs- Blatt 
Grohherzocehum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 25. Weimar. 15. Dezember 1863. 
  
Ministerial--Bekanntmachung. 
Nachdem zwischen den Staaten des deutschen Zoll= und Handels-Vereines 
einerseits und der Republik Chili andererseits unter dem 1. Februar 1862 ein Freund- 
schafts-, Handels= und Schifffahrts-Vertrag abgeschlossen und derselbe hierauf gegen- 
seitig ratificirt worden ist: so wird dieser Vertrag hinsichtlich seines deutschen Tex- 
tes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 25. November 1863. 
Großherzoglich Sächstssches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfeld. 
Freundschafts-, Handels= und Schifffahrts-Vertrag 
zwischen 
Preußen und den übrigen Staaten des deutschen Zollvereines einer- 
seits und der Republik Chili andererseits. 
Seine Majestät der König von Preußen, sowohl für Sich, als in Vertre- 
tung der dem Preußischen Zoll= und Steuer-Systeme angeschlossenen souverainen 
Länder und Landestheile, nämlich des Großherzogthumes Luxemburg, der Großher-= 
zoglich Mecklenburgischen Enklaven Rossow, Netzeband und Schönberg, des Groß- 
herzoglich Oldenburgischen Fürstenthumes Birkenfeld, der Herzogthümer Anhalt- 
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