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Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Wir bringen hierdurch zur Kenntniß der betheiligten Behörden und des
Publikums, daß von jetzt an der Großherzogliche Ministerial-Revisor Ratz hier
sowohl den Großherzoglichen Ministerial-Revisor Reuthe in Führung des Gegen-
buches über die zur Großherzoglichen Kriegskosten= und Hauptetapen-Kasse hier
fließenden Einnahmen, als auch den Großherzoglichen Ministerial-Kalkulator Hoff-
mann in Führung des Gegenbuches über die bei der Großherzoglichen Staats-
schulden -Tilgungskasse vorkommenden Einnahmen in Verhinderungsfällen der Ge-
nannten zu vertreten hat.
Dabei machen wir wiederholt darauf aufmerksam, daß jede Quittung über
an die genannten Kassen eingezahlte Gelder nur dann als gültig angesehen werden
kann, wenn sie außer der Unterschrift des Rendanten auch die des Gegenbuch-
führers mit Angabe des Blattes, auf welchem die Zahlung im Gegenbuche einge-
tragen ist, enthält. Weimar am 30. November 1863.
Großberzoglich Süächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
II. Als Haupt-Agent der Feuerversicherungs-Bank für Deutschland in Gotha
ist eingetreten: Eduard Freund zu Weimar, an Stelle des zeitherigen Haupt-
Agenten E. G. Burkas daselbst.
Es wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 8. Dezember 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
#. von Helldorff.
III. Als Haupt-Agent der Lebensversicherungs-Bank für Deutschland in
Gotha ist eingetreten: Eduard Freund zu Weimar, an Stelle von E. G. Burkas
daselbst.
Es wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 15. Dezember 1863.
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
Druk der Hof-Buchdruckerei in Weimar.