Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

31 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Nachdem die Führung des Katasters der Wüstungsflur Fördern dem 
Großherzoglichen Rechnungsamte Blankenhayn übertragen worden ist, so wird sol- 
ches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 26. Januar 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
G. Thon. 
II.. Da die Führung des Katasters von Schrapfendorf der Bezirks-Ka- 
tasterführung des Großherzoglichen Rechnungsamtes Creuzburg übertragen worden 
ist, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 27. Januar 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
III. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben die nachgesuchte Geneh- 
migung zu der von der Plenar-Versammlung des, mit der juristischen Persönlich- 
keit ausgestatteten, Vereines zur Beaufsichtigung und Besserung entlassener Sträf- 
linge beschlossenen Auflösung dieses Vereines, sowie zur gleichzeitigen Auflösung 
des Besserungs-Hülfsvereines zu Neustadt a./O., unter Zurückziehung jener juri- 
stischen Persönlichkeit, gnädigst zu ertheilen geruhet. 
Es wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 27. Januar 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats. Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
IV. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach einer 
unter den Zollvereins-Regierungen getroffenen Vereinbarung die tarifmäßige Tara- 
Vergütung für unbearbeitete Tabacksblätter und -Stengel in Kisten von 
12 Prozent auf 22 Prozent erhöhet worden ist und daß diese erhöhte Vergütung 
vom 1. April dieses Jahres an zur Anwendung kommen wird. 
In Fällen, wo sich eine erhebliche Abweichung von der gewöhnlichen Ver-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.