Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

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VII. Es wird hierdurch zur Kenntniß des betheiligten Publikums gebracht, 
daß im Einverständnisse mit der Königlich Bayerschen Staatsregierung in der Stadt 
Lichtenfels auf dem Eisenbahnhofe daselbst vom 1. März dieses Jahres an 
ein Herzoglich Sachsen -Coburg-Gothaisches Uebergangs-Steueramt errichtet worden 
ist, welches an die Stelle einer an den Binnengrenzen gegen das Königreich Bayern 
belegenen Thüringischen Uebergangsstelle (zu Coburg) tritt und welchem die über- 
gangsabgabepflichtigen Gegenstände, welche mit der Lichtenfels-Werra-Eisenbahn aus 
dem Königreiche Bayern in das Herzogthum Coburg eingeführt oder durch dasselbe 
durchgeführt werden sollen — soweit dieselben nicht mit Uebergangsscheinen ver- 
sehen — zur Abfertigung vorzuführen sind. 
Weimar am 2. März 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
G. Thon. 
VIII. Auf Grund des Gesetzes vom 5. Januar 1854 erfolgt andurch die 
Ausschrift eines Beitrags zur Landes-Brandversicherungsanstalt von 
Einem halben Pfennig 
von jedem Thaler der für die Gebäudebesitzer im Großberzogthume nach Maßgabe 
des Brandversicherungs-Katasters für das laufende Jahr 1863 bestimmten Konkur- 
renz-Summen dergestalt, daß der gedachte Beitrag mit 
dem 1. April d. J. 
zu erheben und beizubringen ist. 
Indem daher die Beitragspflichtigen aufgefordert werden, die fraglichen Bei- 
träge pünktlich abzuführen, erhalten die sämmtlichen Orts-Stenereinnehmer zugleich 
die Anweisung, für die zeitige Beibringung der fraglichen Gelder und deren Ein- 
lieferung an die ihnen vorgesetzten Einnahmestellen in kassenmäßigen Münzfsorten, 
ohne erst besondere Anweisung hierzu zu erwarten, Sorge zu tragen. 
Bezüglich der etwa verbleibenden Reste ist allenthalben den Vorschriften der 
Verordnung vom 2. Juni 1854 und des Gesetzes vom 11. Dezember 1850 
nachzugehen. 
Weimar am 3. März 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
G. Thon. 
Drudk der Hof-Buchdruckerei in Weimar. 
 
	        
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