Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

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Nachdem die dießfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird solches andurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar am 1. April 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
II. Unter Bezugnahme auf Artikel 32 der Ministerial-Verordnung vom 22. 
Mai 1850 zur Ausführung des Gesetzes über die Neugestaltung der Staatsbe- 
hörden vom 5. März desselben Jahres wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß mit höchster Genehmigung den Gemeindevorständen zu Auma, Trip- 
tis, Berga und Münchenbernsdorf die Ermächtigung zur Ausstellung von 
Reise-Legitimationen, somit auch von Arbeitsbüchern (§. 44 der Ausführungs- 
verordnung vom 12. November 1862 zur Gewerbeordnung), jedoch mit Ausschluß 
von Paßkarten, — und zwar den Gemeindevorständen zu Auma und Berga an 
Angehörige der bezüglichen Justizamts-Bezirke, dem Gemeindevorstande zu Triptis 
an Angehörige des Justizamts-Kommissions-Bezirks von Triptis und dem Gemein- 
devorstande zu Münchenbernsdorf — welchem nach der Bekanntmachung des unter- 
zeichneten Staats-Ministeriums vom 14. Mai 1856 (Regierungs-Blatt Nr. 15, 
S. 159, 160) die dießfallstge Befugniß rücksichtlich der Bewohner des Orts 
Münchenbernsdorf bereits zusteht — auch an Angehörige der Orte Lederhose, Sorge, 
Birkhausen, Rothenbach, Lindenkreuz, Kleinbernsdorf, Kleinbocka, Großbocka, Hund- 
haupten und Markersdorf, bis auf Weiteres ertheilt worden ist. 
Weimar am 13. April 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats. Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
III. Von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, sind dem zusammengetretenen 
Unterstützungsvereine zu Apolda für altersschwache, kranke oder arbeitsunfähige 
Strumpfwirker und Arbeitsgeber, resp. deren Witwen, die Rechte einer juristischen
	        
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