62
Nachdem die dießfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird solches andurch zur öffentlichen Kunde gebracht.
Weimar am 1. April 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
II. Unter Bezugnahme auf Artikel 32 der Ministerial-Verordnung vom 22.
Mai 1850 zur Ausführung des Gesetzes über die Neugestaltung der Staatsbe-
hörden vom 5. März desselben Jahres wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß mit höchster Genehmigung den Gemeindevorständen zu Auma, Trip-
tis, Berga und Münchenbernsdorf die Ermächtigung zur Ausstellung von
Reise-Legitimationen, somit auch von Arbeitsbüchern (§. 44 der Ausführungs-
verordnung vom 12. November 1862 zur Gewerbeordnung), jedoch mit Ausschluß
von Paßkarten, — und zwar den Gemeindevorständen zu Auma und Berga an
Angehörige der bezüglichen Justizamts-Bezirke, dem Gemeindevorstande zu Triptis
an Angehörige des Justizamts-Kommissions-Bezirks von Triptis und dem Gemein-
devorstande zu Münchenbernsdorf — welchem nach der Bekanntmachung des unter-
zeichneten Staats-Ministeriums vom 14. Mai 1856 (Regierungs-Blatt Nr. 15,
S. 159, 160) die dießfallstge Befugniß rücksichtlich der Bewohner des Orts
Münchenbernsdorf bereits zusteht — auch an Angehörige der Orte Lederhose, Sorge,
Birkhausen, Rothenbach, Lindenkreuz, Kleinbernsdorf, Kleinbocka, Großbocka, Hund-
haupten und Markersdorf, bis auf Weiteres ertheilt worden ist.
Weimar am 13. April 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats. Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
III. Von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, sind dem zusammengetretenen
Unterstützungsvereine zu Apolda für altersschwache, kranke oder arbeitsunfähige
Strumpfwirker und Arbeitsgeber, resp. deren Witwen, die Rechte einer juristischen