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Den Großherzoglichen Bezirks-Direktoren wird in einem besonderen Erlasse
des unterzeichneten Staats-Ministeriums über das von ihnen zu beobachtende Ver-
fahren das Nähere eröffnet werden.
Weimar am 7. Oktober 1864.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
Bekanntmachungen.
I. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß auf Grund der neuen
Messungsergebnisse die postmäßige Entfernung von Weimar nach Schloßvippach
auf 3 Meilen und die von Weimar nach Sömmerda auf 3¾ Meilen fest-
gesetzt worden ist.
Weimar am 8. Oktober 1864.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
K. Bergfeld.
II. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Genehmigung
Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, für den Ort Oppurg zunächst ver-
suchsweise für die Dauer eines Jahres vom 1. dieses Monats ab eine Postein-
richtung in der Weise hergestellt ist, daß dem Graveur Thümmel sowohl die Ge-
schäfte einer allgemeinen Briefannahme und Bestellung, als auch der Uebernahme
schwererer, von der Beförderung durch die Land-Postboten des Postamtes Neustadt
a. d. O. wegen ihres Gewichtes ausgeschlossener Fahrpost-Sendungen von den mit
den Fahrposten durch Oppurg passirenden Kondukteurs zur weiteren Bestellung
übertragen worden sind.
Weimar am 26. Oktober 1864.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
K. Bergfeld.
Drukk der Hos-Buchdruckerei in Weimar.