Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

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a) die für die spezielle Verwaltung des Verwaltungsrathes der Werrabahn er- 
forderlichen Ausgaben; 
b) die für den Betriebs-Inspektor und Ober-Ingenieur der Werrabahn, sowie 
den Ober-Güterverwalter derselben nebst deren Bureau in Meiningen nö- 
thigen Ausgaben; · 
c)Ausgaben«diezwarnnterderallgemeinenVerwaltungdekDirektion,aber 
im ausschließlichen Interesse der Werrabahn verursacht werden; 
d) die Gehalte der Beamten in den Werrabahn-Abtheilungen des Kontrol- 
und Rechnungs-Bureaus, sowie in der Regzistratur. 
Für diese Ausgaben sind in gleicher Weise, wie dieses für die Dauer der 
jetzigen zwischen beiden Gesellschaften bestehenden Verträge zu geschehen hat und 
bisher geschehen ist, in dem alljährlich für die Werrabahn zu entwerfenden Etat 
entsprechende Etats-Positionen vorzusehen und auszuwerfen. 
§. 2. 
Außerdem leistet die Werra-Eisenbahngesellschaft zu folgenden, in den Etats 
der Thüringischen Eisenbahngesellschaft vorzusehenden Ausgaben in vierteljährigen 
Raten postnumerando zahlbare Beiträge nach den für jede einzelne Position be- 
sonders angegebenen Grundsätzen: 
a) zu den Gehalten und Remunerationen der Direktions = Mitglieder, des 
Vureau-Chefs und Syndikus, der Beamten des Sekretariats und der 
Kanzlei einen fixirten jährlichen Beitrag von 2845 Thalern; 
b) zu den Gehalten des Ober-Ingenieurs und des Ober-Maschinenmeisters 
einen fixirten Beitrag von zusammen 600 Thalern. Dieser Beitrag min- 
dert sich um 100 Thaler, wenn einer der diese Stellen jetzt bekleidenden 
Beamten abgeht, und um 200 Thaler, wenn beide Stellen neu besetzt 
werden; 
c) zu den Gehalten der Beamten der Hauptkasse einen fixirten Beitrag von 
500 Thalern; 
d) zu den bei dem Besuche der Direktions-Sitzungen erwachsenden Diäten für 
die nicht in Erfurt wohnenden Direktions-Mitglieder einen fixirten Beitrag 
von 200 Thalern; 
e) zu den Gehalten des Boten-Personals und des Akten-Hefters bei der Di- 
rektion einen fixirten Beitrag von 100 Thalern; 
f) für Hülfsschreibereien, die Formular = Verwaltung und Mitbenutzung der 
Umdruckspresse einen fixirten Beitrag von 150 Thalern;
	        
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