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a) die für die spezielle Verwaltung des Verwaltungsrathes der Werrabahn er-
forderlichen Ausgaben;
b) die für den Betriebs-Inspektor und Ober-Ingenieur der Werrabahn, sowie
den Ober-Güterverwalter derselben nebst deren Bureau in Meiningen nö-
thigen Ausgaben; ·
c)Ausgaben«diezwarnnterderallgemeinenVerwaltungdekDirektion,aber
im ausschließlichen Interesse der Werrabahn verursacht werden;
d) die Gehalte der Beamten in den Werrabahn-Abtheilungen des Kontrol-
und Rechnungs-Bureaus, sowie in der Regzistratur.
Für diese Ausgaben sind in gleicher Weise, wie dieses für die Dauer der
jetzigen zwischen beiden Gesellschaften bestehenden Verträge zu geschehen hat und
bisher geschehen ist, in dem alljährlich für die Werrabahn zu entwerfenden Etat
entsprechende Etats-Positionen vorzusehen und auszuwerfen.
§. 2.
Außerdem leistet die Werra-Eisenbahngesellschaft zu folgenden, in den Etats
der Thüringischen Eisenbahngesellschaft vorzusehenden Ausgaben in vierteljährigen
Raten postnumerando zahlbare Beiträge nach den für jede einzelne Position be-
sonders angegebenen Grundsätzen:
a) zu den Gehalten und Remunerationen der Direktions = Mitglieder, des
Vureau-Chefs und Syndikus, der Beamten des Sekretariats und der
Kanzlei einen fixirten jährlichen Beitrag von 2845 Thalern;
b) zu den Gehalten des Ober-Ingenieurs und des Ober-Maschinenmeisters
einen fixirten Beitrag von zusammen 600 Thalern. Dieser Beitrag min-
dert sich um 100 Thaler, wenn einer der diese Stellen jetzt bekleidenden
Beamten abgeht, und um 200 Thaler, wenn beide Stellen neu besetzt
werden;
c) zu den Gehalten der Beamten der Hauptkasse einen fixirten Beitrag von
500 Thalern;
d) zu den bei dem Besuche der Direktions-Sitzungen erwachsenden Diäten für
die nicht in Erfurt wohnenden Direktions-Mitglieder einen fixirten Beitrag
von 200 Thalern;
e) zu den Gehalten des Boten-Personals und des Akten-Hefters bei der Di-
rektion einen fixirten Beitrag von 100 Thalern;
f) für Hülfsschreibereien, die Formular = Verwaltung und Mitbenutzung der
Umdruckspresse einen fixirten Beitrag von 150 Thalern;