VI. Nachdem weiter die Innungen
1) die Schuhmacher im Zunft-Bezirke der Stadt Weimar,
2) der Nagelschmiede in dem vereinigten Zunft-Bezirke Jena mit Lobeda,
Bürgel und Dornburg,
3) der Glaser in dem vereinigten Zunft-Bezirke Apolda und Sulza,
4) der Bäcker im Zunft -Bezirke Berga,
5) der Zeug= und Rasch-Macher, auch Damast-, Barchent= und Köper-
Weber im Zunft-Bezirke Münchenbernsdorf,
6) der Bäcker im Zunft-Bezirke Münchenbernsdorf,
7) der Schneider im Zupftbezirke Münchenbernsdorf,
8) der Tischler und Glaser im Zunft-Bezirke Münchenbernsdorf
ihre Auflösung beschlossen und die dießfallsigen Verhandlungen Statt gefunden ha-
ben: so wird nach Maßgabe des §. 52 der Ausführungsverordnung vom 12. No-
vember 1862 zur Gewerbeordnung die erfolgte Aufhebung der juristischen Persön-
lichkeit jener Innungen hiermit bekannt gemacht.
Weimar am 18. Januar 1864.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
VII. Nachdem das Kataster von Oberweyd nebst Anzenhof dem Groß-
herzoglichen Rechnungsamte Kaltennordheim zur Fortführung übergeben worden ist,
wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 18. Januar 1864.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thonu.
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimar.