Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

VI. Nachdem weiter die Innungen 
1) die Schuhmacher im Zunft-Bezirke der Stadt Weimar, 
2) der Nagelschmiede in dem vereinigten Zunft-Bezirke Jena mit Lobeda, 
Bürgel und Dornburg, 
3) der Glaser in dem vereinigten Zunft-Bezirke Apolda und Sulza, 
4) der Bäcker im Zunft -Bezirke Berga, 
5) der Zeug= und Rasch-Macher, auch Damast-, Barchent= und Köper- 
Weber im Zunft-Bezirke Münchenbernsdorf, 
6) der Bäcker im Zunft-Bezirke Münchenbernsdorf, 
7) der Schneider im Zupftbezirke Münchenbernsdorf, 
8) der Tischler und Glaser im Zunft-Bezirke Münchenbernsdorf 
ihre Auflösung beschlossen und die dießfallsigen Verhandlungen Statt gefunden ha- 
ben: so wird nach Maßgabe des §. 52 der Ausführungsverordnung vom 12. No- 
vember 1862 zur Gewerbeordnung die erfolgte Aufhebung der juristischen Persön- 
lichkeit jener Innungen hiermit bekannt gemacht. 
Weimar am 18. Januar 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
VII. Nachdem das Kataster von Oberweyd nebst Anzenhof dem Groß- 
herzoglichen Rechnungsamte Kaltennordheim zur Fortführung übergeben worden ist, 
wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 18. Januar 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thonu. 
  
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimar.
	        
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