524 Ilebersicht der Ereignisse des Lahres 1871.
Führung der Bischöfe und der sie beherrschenden Jesuiten und zweitens: die
Abwehr der Ultramontanen unmittelbar durch consequente Verwerfung all
ihrer Ansprüche an den weltlichen Staat, mittelbar durch Unterstützung der
im Katholicismus selber gegen sie ausgebrochenen Auflehnung war ein Gebot
der Selbsterhaltung geworden für das deutsche Reich und alle seine Glieder.
Die Redaction der neuen Reichsverfassung, auf. Grund einerseits der
Verfassung des norddeutschen Bundes, andererseits der Versailler Verträge,
ging während des Monats April im Reichstage ohne erhebliche Meinungsverschiedenheit
von Statten, nur im Punkte der alten Diätenfrage blieb die
Negierung in der Minderheit und erklärte, gleichwohl unter Berufung auf
die einhellige Stimmung des Bundesrathes dem Beschlusse des Hauses keine
Folge geben zu können. Den nach unserer Ueberzeugung durchschlagenden
Gesichtspunkt gegen die Einführung von Diäten machte in der Debatte der
Abg. Dr. Römer geltend, als er sagte: „das oberste Gesetz gesunden politischen
Lebens ist, daß man an einer Verfassung so lang nicht ändert, bis
sich ein drängendes Bedürfniß der Aenderung herausgestellt hat" und nun
bestritt, daß dies Bedürfniß nach Diäten irgendwie nachgewiesen sei. Was
der Verfasser dieser Zeilen damals in einem Leitartikel der Kölnischen Zeitung
vom 29. April aussprach, das ist noch heute seine Ansicht. Der diätenlose
Reichstag des norddeutschen Bundes war ein Experiment, gewissermaßen die
aufgeworfene Frage: gibt es in Deutschland eine politische Klasse, die wie
in England das große Opfer unentgeltlichen Staatsdienstes in der höchsten
gesetzgebenden Behörde der Nation bringen will und ohne Schaden für die
Sache auch wirklich bringen kann, oder gibt es eine solche nicht: Nur die
Erfahrung konnte darauf die rechte Antwort geben und diese Antwort ist so
unzweideutig als möglich zu Gunsten der Voraussetzungen des Experiments
ausgefallen. Die Leistungsfähigkeit, die dieser diätenlose Parlamentarismus
an den Tag gelegt, ist ein Phänomen ersten Ranges zu nennen. Ueberall
sonst, England nicht ausgenommen, ist die parlamentarische Gesetzgebung,
mit oder ohne Diäten, mit einer Unfruchtbarkeit geschlagen, die bei den
Freunden dieser ganzen, meist so hoch gepriesenen Institution die allerernstesten
Bedenken erwecken muß. In Deutschland aber arbeitet sie mit glänzendem
Erfolge. So lange es ständische Einrichtungen gibt, hat noch nie ein Monarch
in seiner Thronrede auf eine Arbeitsleistung zurückschauen können, wie
das der König Wilhelm am 26. Mai 1870 gethan; und von dem Strafgesetzbuch
läßt sich behaupten, daß es ein Werk darstellt, wie es auf parlamentarischem
Wege überhaupt noch niemals zu Stande gekommen ist.