Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

Regierungs-Blatt

für  das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.

Nummer  14.  Weimar.  28.  August  1864.

 

Ministerial-Bekanntmachungen.

I.  Unter  Bezugnahme  auf  Ziffer  III  der  Bekanntmachung  des  unterzeichneten
  Großherzoglichen  Staats-Ministeriums  vom  20.  April  d.  J.,  betreffend  die
Neuwahlen  von  Landtags-Abgeordneten  für  den  nächsten  ordentlichen  Landtag  des
Großherzogthumes,  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  zur  Leitung
der  Wahl  der  nach  §.  2  lit.  c  des  Gesetzes  vom  6.  April  1852  zu  wählenden
Abgeordneten

für  die  Wahlen  derjenigen  Staatsangehörigen,  welche  aus  anderen  Quellen
als  dem  Grundbesitze  ein  jährliches  Einkommen  von  mindestens  Ein  Tausend
  Thalern  versteuern,
nachstehende  Personen  zu  Wahl-Kommissaren  ernannt  worden  sind:
a)  im  I.  Verwaltungsbezirke
der  Justiz-Amtmann,  Justiz-Rath  Vulpius  hier,
b)  im  II.  Verwaltungsbezirke
Dr.  Friedrich  Bran  zu  Jena,
c)  im  III.  Verwaltungsbezirke
der  Stadtgerichts-Assessor  May  zu  Eisenach,
d)  im  IV.  Verwaltungsbezirke
der  Kaufmann  Friedrich  Christian  Kaiser  zu  Vacha,
e)  im  V.  Verwaltungsbezirke
der  geheime  Kriegsrath  Göttling  von  Abendroth,  auf  Wenigenauma.

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