Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 14. Weimar. 28. August 1864.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Unter Bezugnahme auf Ziffer III der Bekanntmachung des unterzeichneten
Großherzoglichen Staats-Ministeriums vom 20. April d. J., betreffend die
Neuwahlen von Landtags-Abgeordneten für den nächsten ordentlichen Landtag des
Großherzogthumes, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur Leitung
der Wahl der nach §. 2 lit. c des Gesetzes vom 6. April 1852 zu wählenden
Abgeordneten
für die Wahlen derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen Quellen
als dem Grundbesitze ein jährliches Einkommen von mindestens Ein Tausend
Thalern versteuern,
nachstehende Personen zu Wahl-Kommissaren ernannt worden sind:
a) im I. Verwaltungsbezirke
der Justiz-Amtmann, Justiz-Rath Vulpius hier,
b) im II. Verwaltungsbezirke
Dr. Friedrich Bran zu Jena,
c) im III. Verwaltungsbezirke
der Stadtgerichts-Assessor May zu Eisenach,
d) im IV. Verwaltungsbezirke
der Kaufmann Friedrich Christian Kaiser zu Vacha,
e) im V. Verwaltungsbezirke
der geheime Kriegsrath Göttling von Abendroth, auf Wenigenauma.
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