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Ministerial-Bekanntmachungen.
Nachdem vie Führung des Katasters von Kupfersuhl dem Großherzoglichen
Rechnungsamte Tiefenort übertragen worden ist, wird solches hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht. Weimar am 2. Juli 1867.
Großherzoglich Süchsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
Für den Departements---Chef:
K. Bergfeld.
Unter Bezugnahme auf Ziffer III der Bekanntmachung des unterzeichneten
Großherzoglichen Staats-Ministeriums vom 5. Mai dieses Jahres, betreffend die
Neuwahlen von Landtags-Abgeordneten für den nächsten ordentlichen Landtag des
Großherzogthums, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur Lei-
tung der Wahlen der nach §. 2 des Gesetzes vom 6. April 1852 zu wählenden
Abgeordneten nachstehende Personen zu Wahl-Kommissaren ernannt worden sind:
I. für die Wahl der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft
der Bezirks -Direktor Schmith zu Dermbach;
II. für die Wahlen der Besitzer eines inländischen Grundeigenthums von we-
nigstens Ein Tausend Thalern jährlicher Rente
der Stadtrichter Aulhorn zu Weimar;
III. für die Wahlen derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen Quellen,
als dem Grundbesitze, ein jährliches Einkommen von mindestens Ein Tau-
send Thalern versteuern,
im I. Verwaltungsbezirke
der Justiz-Amtmann, Justiz-Rath Vulpius zu Weimar;
im II. Verwaltungsbezirke
der Buchhändler Dr. Friedrich Bran zu Jena;
im III. Verwaltungsbezirke
der Stadtgerichts-Assessor May zu Eisenach;
im IV. Verwaltungsbezirke
der Kaufmann Friedrich Christian Kaiser zu Vacha;
im V. Verwaltungsbezirke
der Geheime Kriegsrath Göttling von Abendroth auf Wenigenauma.
Weimar am 8. Juli 1867.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.