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Verfassung minder Kundigen sehen, wie wichtig für das Ganze
die Geschichte einzelner Kldster ist. Man muß dabei den einmal
genommenen Standpunkt des Herrn Verfassers wohl
beobachten, daß er mehr für den Geschichtforscher, als Liebhaber
oder gelegenheitlichen Freund der wirtembergischen Geschichte
schreibt, und der Geschichtforscher darf über die Umständlichkeit
mancher Nachrichten nicht verdrießlich werden,
welche, wenn sie ihm auch nicht unmittelbar nützlich sind,
wenigsiens doch immer ein bestimmteres, lebhafteres Bild jener
alten Zeiten und Verfassungen bei ihm erwecken, die wir
oft aus Unwissenheit nur gar zu gern den unfrigen verähnlichen.
Hr. Schmidlin macht es sehr evident, auf was für
seichten Gründen die bisher fast allgemein angenommene Meinung
beruhe, daß ein Graf von Wirtemberg das Kloster
Denkendorf gestiftet habe. Die eigentliche Familie des Stifters
getraut er sich nicht zu entscheiden, wenn sich schon ein
starkes Uebergewicht von Wahrscheinlichkeit für einen Grafen
von Calw zeigt. Bei Recensson der Proͤbste des Klosters gab
es mannichfaltige, von dem Verfasser wohl benutzte Gelegenheiten,
die alte Kloster-Oekonomie aufzuklären, und besonders in
den Jeiten der Resormation zu zeigen, wie sich das Verhältniß
des Probstes zu seinem Schutzherrn, dem Herzog von
Wirtemberg, und selbst auch die innere Einrichtung des Klosters
nach und nach geändert habe. Die Instruktion, welche
Herzog Ludwig im Jahr 1580 dem Denkendorfischen Verwalter
gab, und die hier zum ersten Male aus dem Original
abgedruckt wurde, ist hierin besonders lehrreich; es war wohl
damals fast nothwendig, daß sich der Verwalter ein Register
über seine Instruktion machte, so mühsam bestimmt ist sie
auch in Kleinigkeiten.