348
vorschriftsmäßigen Einführungsnachweises, um Ein Jahr, mithin bis zum 9. August
1869, zu verlängern geruhet.
Es wird Solches hierdurch zur Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht.
Weimar am 16. August 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
Als Haupt-Agent der Preußischen Lebens= und Garantie-Versicherungs-Aktien-
Gesellschaft Friedrich Wilhelm in Berlin für das Großherzogthum ist, an der
Stelle des Kaufmanns Louis Koch hier, der Königlich Preußische Lieutenant a. D.
Max Sondershausen allhier getreten.
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 18. August 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
Da die dermalen noch bestehende Form der Heimathsscheine, wie sie durch die
Bekanntmachung der vormaligen Großherzoglichen Landes = Direktion vom 14. Oktober
1841 (Reg. Blatt Nr. 18) vorgeschrieben ist, dem jetzigen Stande der Gesetz-
gebung nicht mehr entspricht, so wird, unter Aufhebung des gedachten Formulars,
die Fassung der von den betreffenden Gemeindevorständen auszustellenden Heimaths-
scheine für Inländer hiermit dahin bestimmt:
„Es wird hierdurch bescheinigt, daß N. N., geborenn
(nach Tag und Jahr) in dem Orte N. dermalen heimathsberechtigt ist.“
Weimar am 21. August 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
Nachdem aus einer Diöcese des Großherzogthums Zweifel über den Sinn
der Bekanntmachung vom 30. März d. J., die Urlaubsertheilung an Geist-