Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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I. 3. Ilmenau. Hier gilt: 
Arnstädter Maß 146,56 Liter 
» Viertel-36,s4» 
„ Achtel — 18833 „ 
1 » Metze — 7,33 „ 
1 Arnstädter Maß und ½ Metze machen 3 Neuscheffel und ¼ Liter aus; 
der Unterschied ist unbedeutend. 
(3 Anrnstädter Maß sind so viel als 8 Preußische Scheffel.) 
I. 4. Vieselbach. Hier gilt: 
1 Erfurter Malter 715)86 Liter 
1 „ Viertel = 178,64 „ 
1 7 Scheffel — 59,61 
1 7“ Metze 14,% „ 
1 » Maß — 378 „ 
1 „. Kanne — 0,983 „ 
Der Berechnung des Erfurter Malters liegt unter mehreren Angaben dieje- 
nige zu Grunde, wornach die Größe desselben 36063 Pariser Kub. Zoll beträgt. 
(Die Erfurter Kanne und das Weimarische Marktmaß sind nur wenig von 
einander verschieden.) 
II. 1. Jena. Hier gilt: 
1 Jenaisch. Scheffel = 160/13 Liter 
1 „ Viertel -— 40,08 „ 
1 » Achtel-20,ot» 
1 7 Maß 10, „ 
1 7. Metze 5,00 „ 
1 „ Kanne — 100 „ 
1 Nösel — 080 
1 Jenaisches Viertel un. 1 Maß machen 1 Neuscheffel aus; der Unterschied 
ist unbedeutend. 
Die Jenaische Kanne kommt dem Liter so nahe, daß der Unterschied nicht 
Ie des letztern beträgt. 
Von der Utenbacher Zinskanne ist zu bemerken, daß deren 6 auf die Je- 
naische Metze gehen.
	        
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