Ministerial-Bekanntmachungen.
Der Leipziger Kranken-, Invaliden- und Lebens-Versicherungs-Gesellschaft zu
Leipzig ist die erbetene Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum Sachsen
widerruflich ertheilt und von derselben der Kaufmann Richard Wachs in Apolda
zum Haupt-Agenten im Großherzogthum ernannt worden.
Es wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 17. Juli 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
Von dem Bundesrath des Norddeutschen Bundes ist beschlossen worden, die
längste Frist, welche zur Berichtigung gestundeter Branntwein-Steuer den
Brennereitreibenden bewilligt werden darf, vom 1. September d. J. an auf sechs
Monate bis auf Weiteres festzusetzen, dergestalt, daß die Kredit-Frist für die einzelnen
Steuerbeträge mit dem Anfang desjenigen Monats beginnt, welcher auf den Monat.
folgt, für welchen jeder einzelne Steuerbetrag nach dem Gesetz fällig geworden
ist, und die Abtragung nach Ablauf der bewilligten Frist von Monat zu Monat
erfolgt, ohne Rücksicht auf den in dieselbe etwa fallenden Jahres= oder Kassen-
Schluß.
Solches wird unter Bezugnahme auf das Regulativ über Kreditirung der
Branntwein-Steuer vom 20. Juli 1834 (Seite 49 des Reg.-Blatts v. J. 1834)
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß es im Uebrigen bei den
Bestimmungen dieses Regulativs und der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1855
(Seite 205 des Reg.-Blatts v. J. 1855) sein Bewenden behält.
Weimar, am 21. Juli 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Finanzen.
G. Thon.