Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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H. Oldenburg. 
Haupt--Zollamt Varel, Haupt-Zollamt Brake, Haupt--Zollamt Delmenhorst, 
Haupt-Steueramt Oldenburg. 
J. Braunschweig. 
Haupt-Steueramt Braunschweig, Steueramt Wolfenbüttel, Steueramt Holz- 
minden. 
K. Thüringische Staaten. 
Haupt-Steueramt Coburg. 
L. Anhalt. 
Haupt-Steueramt Dessau, Zoll-Abfertigungsstelle Wallwitz-Hafen bei 
Dessau. 
Geht Rohzucker, für welchen der Zollpflichtige den Zollsatz von fünf Tha- 
lern für den Zentner nicht entrichten will, bei einer andern Zollstelle als den 
oben bezeichneten ein, so ist, falls die Abfertigung unter Begleitschein-Kontrole auf 
eine kompetente Zollstelle nicht beantragt wird, oder dem Eingangsamt die Befug- 
niß zur Begleitschein-Ausfertigung mangelt, der eingeführte Zucker auf dem kürze- 
sten Weg unter Zoll-Kontrole in das Ausland zurückzuschaffen. 
In Betreff der Kontrole der Verwendung gollfrei einzulassender Melasse zur 
Branntwein-Bereitung kommen die in der Anlage Amenthaltenen Bestimmungen A. 
zur Anwendung. — 
2. 
Zu §. 3 des Gesetzes. 
Die Ausfuhr von Zucker mit dem Anspruch auf Zoll= oder Steuer-Ver- 
gütung darf, sofern es sich um Zucker handelt, für welchen eine Vergütung von 
3 Thlr. 4 Sgr. — Pf. bezüglich 3 Thlr. 18 Sgr. — Pf für den Zentner 
gewährt wird, bis auf Weiteres nur über die nachstehend bezeichneten Aemter 
erfolgen: 
A. Preußen. 
Haupt--Steueramt Stettin, Haupt-Zollamt Stralsund, Haupt-Steueramt 
Breslau, Haupt--Steueramt Görlitz, Haupt-Steueramt Halle, Haupt-Steuer- 
amt Magdeburg, Haupt-Steueramt für die ausländischen Gegenstände Ber- 
lin, Vereinsländisches Haupt-Zollamt Hamburg, Haupt-Zollamt Kiel, Haupt- 
Zollamt Flensburg, Vereinsländisches Haupt-Zollamt Bremen, Haupt-Steuer- 
amt für ausländische Gegenstände Cöln. 
48“
	        
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