Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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Nachdem die Bezirks-Kataster-Führung zu Vacha in ihrem seitherigen Umfang 
dem Großherzoglichen Rechnungsamt daselbst übertragen worden ist, wird sol- 
ches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 7. September 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Der Norddeutschen Lebensversicherungs -Bank auf Gegenseitigkeit in Berlin ist 
die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum widerruflich ertheilt worden. 
Es gelangt solches, und daß dieselbe zum Haupt-Agenten für das Großher- 
zogthum den Ober-Wundarzt Schwalbe allhier bestellt hat, andurch zur öffent- 
lichen Kenntniß. 
Weimar am 7. September 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. v. Helldorff. 
Weimar. — Hof-Buchdrucklerei.
	        
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