Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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Uebrigens bewendet es dabei, daß Sendungen in Privat-Angelegen- 
heiten an Behörden und Beamte vom Aufgeber nicht nur rücksichtlich des Portoss, 
sondern auch rücksichtlich der Bestellgebühren, wenn dergleichen zur Erhebung kommen, 
frei zu machen sind. 
Diejenigen Behörden und Beamten, welche seit dem 1. April d. J. noch 
Bestellgebühren für, nach der Uebereinkunft bestellgebührenfreie Sendungen bezahlt 
haben, haben sich die bezahlten Beträge, da solche in den Rechnungen nicht passiren 
können, von den betreffenden, deshalb mit Anweisung versehenen Poststellen restituiren 
zu lassen. 
Weimar am 23. Oktober 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
G. Thon. 
In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, hat das Groß- 
herzogliche Gesammt-Ministerium beschlossen, die in dem, dem Kaufmann Francisque 
David zu St. Etienne in Frankreich auf eine neue Art Lade mit kreisförmigen 
Schützen zur Herstellung von Doppel-Sammtbändern mit Brochir-Vorrichtung un- 
ter dem 6. Oktober 1868 ertheilten Erfindungs-Patent (Reg.-Bl. v. J. 1868, 
S. 385) festgesetzte Frist zur Beibringung des vorschriftsmäßigen Einführungs- 
Nachweises um Ein Jahr, mithin bis zum 6. Oktober 1870, zu verlängern. 
Es wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 27. Oktober 1869. . 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Inuern. 
Für den Departements-Chef: 
J. v. Helldorff. 
Nachdem ein Konsulat des Norddeutschen Bundes zu Lyon errichtet und dem 
zeitherigen Großherzoglich Sächsischen Konsul Johann Schlenker daselbst über- 
tragen worden ist, ist derselbe der von ihm in seiner frühern Eigenschaft verwal- 
teten Funktionen enthoben worden. 
Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 28. Oktober 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern. 
von Watzdorf.
	        
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