Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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wesentlich von der größern oder geringern Wichtigkeit des von den Finnen heim- 
gesuchten Körpertheils — Gehirn, Auge, Lungen, Fleisch u. s. w. — ab. 
Solchen Gefahren für Gesundheit und Leben wird man am sichersten dadurch 
aus dem Weg gehen, daß man sich des Genusses von rohem oder halbrohem 
Fleisch gänzlich enthält und letzteres überhaupt nur dann zur Nahrung verwendet, 
nachdem dasselbe gut durchkocht oder durchbraten, oder längere Zeit ein- 
gesalzen oder gehörig geräuchert worden ist, da bei einer derartigen Behand- 
lungsweise des Fleisches die etwa in demselben vorhandenen Finnen absterben und 
im todten Zustand keinen Nachtheil mehr verursachen. 
Die sogenannte Schnell= oder Essig-Räucherung sichert dagegen keineswegs 
einen gleichen Erfolg. 
Wer aber auf den Genuß roher oder halbroher Fleischspeisen nicht ver- 
zichten will, der genieße diese Speisen wenigstens nur in den Fällen, in denen er 
sich für versichert halten kann, daß das hierzu verwendete Fleisch vorher genau 
untersucht und hierbei als finnenfrei befunden worden ist. 
So leicht übrigens in der Regel die Erkennung der Finnen auf der Schnitt- 
fläche eines größern Fleischstückes zu sein pflegt, so schwierig, selbst unausführbar 
wird dieselbe, wenn das Fleisch erst in kleine Theile zerlegt oder zu sogenanntem 
Wurstfleisch verhackt worden ist. Gerade in letzterer Form pflegt aber das Schweine- 
fleisch nicht selten roh genossen zu werden, namentlich von Schlächtern, Garköchen 
und Köchinnen, welche dasselbe bei der Zubereitung von Würsten, Fleischklöschen 
und dergleichen gewöhnlich noch im rohen Zustand kosten. Diesem Umstand ist 
es zuzuschreiben, daß die Bandwurm-Krankheit gerade unter den ebengenannten 
Berufsklassen weit häufiger angetroffen wird, als bei anderen Personen. 
Schließlich muß noch darauf aufmerksam gemacht werden, daß auch ohne den 
Genuß finnigen Fleisches eine Infektion mit Bandwurm dadurch erfolgen kann, daß 
einzelne Finnen aus angeschnittenen Fleischstücken sich ablösen und durch irgend 
einen Zufall unbemerkt mit anderen Speisen in den Magen gelangen. Dies kann 
z. B. geschehen durch den Genuß von Semmel, Brod, Früchten, Salat, Wurst oder 
anderen Eßwaaren, welche in demselben Marktkorb mit finnigem Fleisch zusammen 
gelegen haben und durch anklebende Finnen verunreinigt worden sind; ebenso durch 
den Gebrauch eines Messers, mit welchem finniges Fleisch geschnitten worden ist. 
Es ergibt sich hieraus die Nothwendigkeit, zur Vermeidung gesundheitlicher 
Nachtheile überhaupt eine besondere Vorsicht bei Behandlung finnigen Fleisches zu 
beobachten, namentlich die Berührung desselben mit anderen Eßwaaren zu vermeiden 
und für gewissenhafte Reinigung aller Gegenstände Sorge zu tragen, welche, wie 
z. B. Messer, Hackebrett u. s. w. beim Zerlegen finnigen Fleisches benutzt wor- 
den sind.
	        
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