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II.
Finsschein.
(Vorderseite.)
Zinsschein
der Landes-Kredit- Kasse des Großherzogthums Weimar zu der
Schuldverschreibung
Seer. NJN.
über
...... Thaler.
Inhaber dieses Scheins erhält gegen dessen Rückgabe von der Lan-
des-Kredit-Kasse des Großherzogthums Weimoerna
...... Thaler...Groschen
als-Zinsenvom..........
ausgezahlt.
Weimar an
(Stempel.) Der Vorstand.
(Rückseite.)
Dieser Zinsschein wird vom Anfall-Termin ab bei allen Großher-
zoglichen Kassen als Zahlung angenommen und bei der Landes-Kredit-
Kasse, sowie bei den Großherzoglichen Rechnungsämtern, soweit die Baar-
bestände der letzteren es gestatten, eingelöst.
Die 4 Jahre nach dem Anfall unerhoben gebliebenen Zinsbeträge
sind zu Gunsten der Landes-Kredit-Kasse verjährt.