Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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II. 
Finsschein. 
(Vorderseite.) 
Zinsschein 
der Landes-Kredit- Kasse des Großherzogthums Weimar zu der 
Schuldverschreibung 
Seer. NJN. 
über 
...... Thaler. 
Inhaber dieses Scheins erhält gegen dessen Rückgabe von der Lan- 
des-Kredit-Kasse des Großherzogthums Weimoerna 
...... Thaler...Groschen 
als-Zinsenvom.......... 
ausgezahlt. 
Weimar an 
(Stempel.) Der Vorstand. 
(Rückseite.) 
Dieser Zinsschein wird vom Anfall-Termin ab bei allen Großher- 
zoglichen Kassen als Zahlung angenommen und bei der Landes-Kredit- 
Kasse, sowie bei den Großherzoglichen Rechnungsämtern, soweit die Baar- 
bestände der letzteren es gestatten, eingelöst. 
Die 4 Jahre nach dem Anfall unerhoben gebliebenen Zinsbeträge 
sind zu Gunsten der Landes-Kredit-Kasse verjährt.