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Ministerial-Bekanntmachungen.
Nach einer Mittheilung des Kanzlers des Norddeutschen Bundes hat der Bun-
desrath der Schweiz die Verfügung getroffen, daß der Bezug von Transit-
Zöllen, welcher an der Französischen, Italienischen und Oesterreichischen
Grenze in Folge abgeschlossener Verträge wegfällt, auch längs der Grenze des
deutschen Zollvereins in Wegfall kommen soll, daß jedoch behufs Hand-
habung der wünschenswerthen Kontrole fortan für jede Durchfuhrs-Abfertigung eine
Certifikats-Gebühr von 5 Centimes erhoben wird mit der Maßgabe, daß da,
wo der bisherige Transit-Zoll weniger als 5 Centimes betrug, auch diese Certifikats-
Gebühr nicht zu entrichten ist.
Dieß wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 15. Februar 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Nachdem das Kataster über die Flur Barkhausen der Grohherzoglichen
Bezirks-Kataster-Führung zu Vieselbach zur Fortführung übertragen worden ist,
wird solches hierdurch bekannt gemacht.
Weimar am 15. Februar 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Als Haupt-Agent der Hagel= und Vieh-Versicherungs-Bank für Deutschland
zu Berlin ist an die Stelle des Inspektors Suhle allhier E. Sußdorf hier
getreten.
Es wird dieses andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 15. Februar 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
Weimar. — Hof. BGuchdruckerei.