Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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Gemeindevorstände haben die Schätzungslisten und die Zugangslisten hierzu öffentlich auszulegen 
E. St. 88. 73. 74. A. V. 88§. 74. 75. 81. 90. 
haben halbjährlich die Vorschriften über die Fatirungspflicht in Erinnerung zu bringen A. V. S. 1. 
haben nachträglich für das II. Halbjahr Schätzungslisten aufzustellen E. St. §. 80. 
Geometer, deren Einkommen zu schätzen A. V. F. 62. 
Gerichtsbehörde s. Instizbehörde. 
Gesammt- Steuer-Kapital des Landes E. St. §. 4. 
Gesandte, Minister-Residenten und Geschäftsträger, frei von persönlicher direkter Steuer St. V. F. 5. 
Geschäftsantheile, bei Vorschuß= oder Konsum-Vereinen zu fatiren A. V. S. 14. 
Geschäfts-Lokal zu den Verhandlungen der Steuervertheiler A. V. 8. 44. 
Geschäfts-Materialien s. Betriebsaufwände. 
Gewerbsanstalten, Schätzung der zu denselben gehörigen Gebände A. V. F. 58. 
welche Anstalten dazu zu zählen sind A. V. S. 63. 
welche von Fremden im Großherzogthume betrieben werden, steuerpflichtig St. V. §. 4. 
welche von Staatsangehörigen außerhalb des Großherzogthums betrieben werden, steuerfrei 
St. V. 8. 4. 
Gewerbsgehülfen, der Wechsel des einkommensteuerpflichtigen Verhältnisses derselben im Orte 
E. St. 8. 82. 
deren Einzeichnung in die Schätzungslisten A. V. 8. 50. 
deren Schätzung E. St. 8. 70. 
die Steuerhaftpflicht der Arbeitsherren für dieselben E. St. 8. 83. 
Gewerbssteuer fremder Gewerbs- und Handels-Leute St. V. 8. 4. 
Gonvernanten s. Privat= Diener. 
Gratifikationen, nicht ständige sind nicht zu fatiren E. St. §. 25. 
Groschen und Pfennige, überschießende, sind beim Auswerfen der Individual= Steuer-Kapitale 
I. Theils unberücksichtigt zu lassen A. V. 8. 26. 
Großherzog und die Mitglieder der Großherzoglichen Familie St. V. §. 5. 
Grunbbesitz, Angabe desselben in den Schätzungsverzeichnissen E. St. §. 54. A. V. 8. 48. 
grundeinkommensteuerfreier, in den Schätzungsverzeichnissen nicht mit aufzuführen A. V. S. 48. 
Grundherrliche Gefälle, Fassionen hierüber E. St. 8§. 21. 25. 
Folgen der Steuerhinterziehung E. St. §. 36. 
s. auch Erbziusen. 
Grundsätze für die Einschätzung E. St. §§. 60—71. A. V. S§. 54—73. 
Grundsteuern St. V. 88. 1. 4. 7—11. 
Befreiungen davon St. V. S. 4. 
deren Anlegung St. V. S. 8. 
deren künftige Auflegung St. V. 8§. 10. 11. 
Grundstücke, verpachtete, deren Schätzung E. St. 8. 65. 
welche von einem andern Orte aus bewirthschaftet werden E. St. §. 64. 
Grund und Boden, Einkommen daraus St. V. S. 13.
	        
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