Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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Verschwiegenheit der Steuervertheiler E. St. 8. 59. 
Bersicherungsgesellschaften gehören zu den öffentlichen Anstalten A. V. S. 4. 
Verwaltungsbeamte haben Gebühren zu fatiren E. St. §. 24. 
Berwaltungsweg in Steuerhinterziehungs = Sachen E. St. §. 48. 
Verzeichniß der Abzuschätzenden s. Stenerrolle II. Theils. 
Vormünder, deren Fatirungs-Pflicht E. St. §. 18. 
Vormundschaftsbehörden haben wegen der Fatirung durch die Nutznießer, Vormünder, Kuratoren 
Sorge zu tragen A. V. F. 2. 
Vorschuß= und Konsum-Bercine, Geschäftsantheile bei denselben zu fatiren A. V. §. 14. 
Vorstände der Gemeinden, Stiftungen, Anstalten, Sozietäten rc., deren Fatirungs-Pflicht 
E. St. S§. 18. 
W. 
Warteboten, bei Nichteinhaltung von Fristen A. V. S§. 36. 74. 88. 
Wartegelder und Pensionen, von einem fremden Staate oder Hofe 2c. steuerfrei St. V. §. 4. 
s. übrigens: Diensteinkommen. 
Wege, öffentliche, frei von Grundfsteuer St. V. §. 4. 
Weichensteller, in welchem Falle solche zu fatiren haben A. V. §. 5. 
Weimarische Zeitung, Veröffentlichung darin A. B. §. 75. 
Wirthschaftserträge, die mit einer Stelle verbundenen, zu fatiren A. V. §. 7. 
Wirthschaftsgebäude, wie solche bei der Schätung zu berücksichtigen E. St. §. 62. A. V. K. 58. 
Wirthschafts-Rohertrag, was bei der Schätzung davon in Abzug zu bringen ist E. St. §. 62. 
A. V. S. 56. 
Wohnsitz s. Aufenthalt. 
Wohnungen, deren Schätzung A. V. S. 58. 
Zählgebühren, zu fatiren A. V. §. 8. 
Zehnten s. Erbzinsen. 
Zettel s. Fassionen. 
Zinsen und Dividenden von Aktiv-Kapitalen, Fatirung derselben E. St. 8§. 27—31. 
Fatirung zu 4 Prozent genügt E. St. 8§. 31. 
in welchem Falle Fremde solche zu fatiren haben St. V. S. 4. 
in welchem Falle Staatsangehörige solche nicht zu fatiren haben St. V. S. 4. 
mit den Jahresbeträgen zur Steuerrolle I. Theils einzustellen E. St. §. 52. 
unterliegen der direkten Einkommensteuer St. B. S. 13. 
Zugangslisten zur Steuerrolle I. Theils E. St. §. 51. A. V. 8§. 32—35. 
zur Stenerrelle II. Theils E. St. §. 84. A. V. S§. 90. 92.
	        
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