Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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3. Nachweisung des 
1. Einlagerung. 
Stand am 1. April d. J. laut Konto-Abschluß vom 1. Quartitttt 
Zugang im 2. Quartal laut Abschnitt 1. dieses Konts 
Davon sind als Rohtaback aus der Fabrik versadt.6 
Bleiben 
2. Abgang von Fabrikaten. 
a)Beim Rauchtaback. 
ach Verfügung des General-Inspektors des Thüringischen Zoll= und Handels-Vereins vom 
......... 8..werdengerechnet 
a) vom Rauchtaback aus ausländischen Blättern 95 Pfund Fabrikat — 100 Pfund Blätter, 
b) vom Rauchtaback aus inländischen fermentirten Blättern 95 Pfund Fabrikat — 100 Pfund 
Blätter, 
e) vom Rauchtaback aus inländischen unfermentirten Blättern 88 Pfund Fabrikat — 100 Pfund 
Blätter 
und es wird angenommen, daß zu 1 des Fabrikats aus inländischen Blättern fermentirte, zu 3 
hingegen unfermentirte Blätter verwendet werden. Hiernach werden berechnet: 
a) aus überhaupt 668 Centner 45 Pfund Rauchtaback aus inländischen Blättern 100 Pfund für 95 
9) aus überhaupt 501 Centner 78 Pfund Rauchtaback aus inländischen Blättern 
1. = 167 Centner 26 Pfund zu 100 für 999999999 
3 — 334 — 52 100 888 
 
	        
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