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Vom Bundes-Gesetzblatt ist die Nummer 40 erschienen und enthält:
(Nr. 396.) Allerhöchster Erlaß vom 4. Dezember 1869, betreffend die Ausgabe
verzinslicher Schatzanweisungen im Betrag von 5,500,000 Thalern.
(Nr. 397.) Bekanntmachung, betreffend die äußersten Grenzen der im öffentlichen
Verkehr noch zu duldenden Abweichungen der Maße, Gewichte und
Waagen von der absoluten Richtigkeit. Vom 6. Dezember 1869.
Weimar. — Sos. Buchdruckerei.