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Urkundlich ist dieses provisorische Gesetz verfassungsmäßig vollzogen und mit
Unserem Großherzeglichen Staatsinsiegel bedruckt worden.
So geschehen und gegeben Weimar am 7. November 1870.
Im Namen und Auftrag Unseres Herrn Gemahls,
Königlichen Hoheit und Liebden
Sopyhie.
G. Thon. Stichling.
Provisorisches Gesetz,
betreffend die Aufhebung der im Neustädter
Kreise gültigen Kursächsischen Rescripte vom
30. September 1785 und vom 19 Jannar
1804 in Betreff der Ehescheidungs-Klagen.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Der nachstehende, unterm 20. August d. J. höchsten Orts ratificirte Staats-
vertrag, die Herstellung einer Eisenbahn von Straußfurt, Sömmerda und Butt-
städt nach Sulza betreffend, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 22. Oktober 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
G. Thon.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar und Seine
Majestät der König von Preußen, von dem Wunsche geleitet, die Eisenbahnverbin-
dungen zwischen den beiderseitigen Staatsgebieten zu erweitern, haben zum Behufe
einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen J-Weimar:
Allerhöchstihren Regierungsrath Dr. Reinhard
und Seine Majestät der König von Preußen: »
Allerhöchstihren Ministerialdirektor der Eisenbahnverwaltung Theodor
Weishaupt,
von welchen, unter Vorbehalt der Ratification, der nachstehende Vertrag verabredet
und abgeschlossen worden ist.