Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

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Urkundlich ist dieses provisorische Gesetz verfassungsmäßig vollzogen und mit 
Unserem Großherzeglichen Staatsinsiegel bedruckt worden. 
So geschehen und gegeben Weimar am 7. November 1870. 
Im Namen und Auftrag Unseres Herrn Gemahls, 
Königlichen Hoheit und Liebden 
Sopyhie. 
G. Thon. Stichling. 
Provisorisches Gesetz, 
betreffend die Aufhebung der im Neustädter 
Kreise gültigen Kursächsischen Rescripte vom 
30. September 1785 und vom 19 Jannar 
1804 in Betreff der Ehescheidungs-Klagen. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Der nachstehende, unterm 20. August d. J. höchsten Orts ratificirte Staats- 
vertrag, die Herstellung einer Eisenbahn von Straußfurt, Sömmerda und Butt- 
städt nach Sulza betreffend, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 22. Oktober 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
G. Thon. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar und Seine 
Majestät der König von Preußen, von dem Wunsche geleitet, die Eisenbahnverbin- 
dungen zwischen den beiderseitigen Staatsgebieten zu erweitern, haben zum Behufe 
einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen J-Weimar: 
Allerhöchstihren Regierungsrath Dr. Reinhard 
und Seine Majestät der König von Preußen: » 
Allerhöchstihren Ministerialdirektor der Eisenbahnverwaltung Theodor 
Weishaupt, 
von welchen, unter Vorbehalt der Ratification, der nachstehende Vertrag verabredet 
und abgeschlossen worden ist.
	        
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