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Urkundlich haben Wir diese Verordnung verfassungsmäßig vollziehen und mit
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben Weimar, den 14. Dezember 1870.
Im Namen und Auftrag Unseres Herrn Gemahls,
Königlichen Hoheit und Liebden.
Sophie.
4 G. Thon. Stichling.
Verordnung,
die Vollstreckung erkannter
Freiheitsstrafen betreffend.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß als Haupt-Agent
für die westdeutsche Versicherungs-Aktienbank zu Essen an Stelle des ausgeschiede-
nen Partikuliers August Altenstein hier der Rentier F. Morgenstern daselbst
bestellt und zugelassen worden ist.
Weimar am 26. November 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements--Chef-:
J. v. Helldorff.
ü. Nachdem hinsi chtlich des dem Fabrikanten Christoph Karl Sparmann zu
Dresden auf eine verbesserte Konstruktion französischer Mühlsteine mit verstellbarem
Balancirgewicht unter dem 24. Juli 1869 ertheilten Erfindungs-Patentes (Reg.=
Blatt vom Jahr 1869 S. 299) die festgesetzte Frist zur Beibringung des vor-
schriftsmäßigen Einführungsnachweises um ein Jahr, mithin bis zum 24. Juli
1871 mit höchster Genehmigung verlängert worden ist, so wird solches hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 30. November 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
III. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Ortschaften
Ballstedt, Hottelstedt, Mönchenholzhausen, Niederzimmern, Ott-