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Atmosphären Ueberdruck mit dem zweifachen Betrage der zulässigen Maximal-
Dampfspannung, bei einer Dampfspannung von mehr als fünf Atmosphären mit
einem Drucke, welcher die zulässige Maximal-Dampfspannung um fünf Atmosphären.
übersteigt, stattfinden soll.
Für diejenigen Lokomotiven, welche bei dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen
bereits vorhanden sind, verbleibt es bei dem Maximaldruck, welcher bei der ersten
Prüfung Anwendung gefunden hat.
Kessel, welche bei dieser Probe ihre Form bleibend ändern, dürfen in diesem
Zustande nicht wieder in Dienst genommen werden.
Höchstens 8 Jahre nach Inbetriebstellung der Lokomotive muß eine innere
Revision des Kessels vorgenommen werden, bei welcher die Siederohre zu entfernen
sind. Nach mindestens je 6 Jahren ist diese Revision zu wiederholen.
Ueber die Lokomotivrevisionen sind Verhandlungen aufzunehmen, in denen die
Ergebnisse zu verzeichnen sind.
Jede Lokomotive muß versehen sein:
1) mit mindestens zwei zuverlässigen Vorrichtungen zur Speisung des Kessels,
welche ungbhängig von einander in Betrieb gesetzt werden können, und von
denen jede für sich während der Fahrt im Stande sein muß, das zur
Speisung erforderliche Wasser zuzuführen. Eine dieser Vorrichtungen muß
außerdem geeignet sein, beim Stillstande der Lokomotive den Wasserstand
im Kessel auf der normalen Höhe zu erhalten;
mit mindestens zwei von einander unabhängigen Vorrichtungen zur zu-
verlässigen Erkennung der Wasserstandshöhe im Innern des Kessels. Bei
einer dieser Vorrichtungen muß die Höhe des Wasserstandes vom Stande
des Führers ohne besondere Proben fortwährend erkennbar und eine in die
Augen fallende Marke des Normalwasserstandes angebracht sein;
mit wenigstens zwei vorschriftsmäßigen Sicherheitsventilen, von welchen das
eine so eingerichtet sein soll, daß die Belastung desselben nicht über das
bestimmte Maß gesteigert werden kann. Die Belastung dieser Sicherheits-
ventile ist derartig einzurichten, daß denselben eine vertikale Bewegung von
3 Millimetern möglich ist;
mit einer Vorrichtung (Manometer), welche den Druck des Dampfes zu-
verlässig und ohne Anstellung besonderer Proben fortwährend erkennen läßt.
Auf den Zifferblättern der Manometer muß die größte Dampfspannung
durch eine in die Augen fallende Marke bezeichnet sein;
5) mit einer Dampfpfeife.
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