Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

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Seine  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  haben  die  in  dem,  dem  Civil-Ingenieur
  Franz  Windhausen  zu  Braunschweig  unter  dem  7.  April  1869  ertheilten
  Erfindungs-Patent  auf  eine  Eis=  resp.  Kälte-Erzeugungs-Maschine  (Reg.-Blatt
  v.  J.  1869  S.  86)  festgesetzte  Frist  zur  Beibringung  des  Einführungsnachweises
  auf  ein  Jahr,  mithin  bis  zum  7.  April  1871,  zu  verlängern  geruhet.

Es  wird  Solches  hierdurch  zur  Nachricht  und  Nachachtung  bekannt  gemacht.

Weimar  am  7.  April  1870.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
Für  den  Departements---Chef:
J.  v.  Helldorff.

Von  Seiner  Königlichen  Hoheit,  dem  Großherzog,  ist,  nach  erstattetem  Vortrag
  in  dem  Großherzoglichen  Gesammt-Ministerium,  dem  Herrn  Samuel  Joseph
Peets  in  Leeds,  in  England,  auf  deßfallsiges  Nachsuchen  ein  Erfindungs-Patent
auf  Verbesserungen  an  Ventilen  oder  Hähnen  nach  Maßgabe  der  bei  dem  unterzeichneten
  Staats-Ministerium  niedergelegten  Beschreibung  und  Zeichnung,  unter  allen
  Voraussetzungen  sowie  mit  allen  Wirkungen,  welche  in  der  Bekanntmachung  vom
3.  März  1843  (Reg.-Blatt  v.  J.  1843  S.  13  bis  16)  angegeben  und  begründet
  sind,  auf  die  Dauer  von  fünf  Jahren,  von  heute  an  gerechnet,  für  den  Umfang
  des  Großherzogthums  gnädigst  ertheilt  worden.

Dieses  Patent  ist  jedoch  als  erloschen  zu  betrachten,  wenn  die  bleibende  Ausführung
  und  Anwendung  der  fraglichen  Erfindung  im  Großherzogthum  nicht  binnen
Jahresfrist  anher  nachgewiesen  wird.

Nachdem  die  dießfallsige  Urkunde  unterm  heutigen  Tag  ausgefertigt  worden
ist,  wird  Solches  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  um  7.  April  1870.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
J.  v.  Helldorff.

Seine  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  haben  nach  Vortrag  im  Großherzoglichen
  Gesammt-Ministerium  den  Herren  Isidor  Nasch  und  Carl  Grimme
zu  Braunschweig  ein  Erfindungs-Patent  auf  eine  Vorrichtung  an  Nähmaschinen
zur  Erzeugung  von  überwendlichen  und  Knopfloch-Näthen  mittelst  einer  einzigen
Nadel  nach  Maßgabe  der  bei  dem  unterzeichneten  Staats-Ministerium  niedergelegten
  Beschreibung  und  Zeichnung  unter  allen  Bedingungen  und  mit  allen  Wirkungen,
welche  in  der  Bekanntmachung  vom  3.  März  1843  (Reg.-Blatt  v.  J.  1843