Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
Bon Seiner Königlichen Hoheit, dem Großherzog, ist die nachstehende Ab- 
ällderung, resp. Ergänzung des Statuts der Sparkasse zu Eisenach vom 23. März 
1850, §§. 5 und 13: 
Zu §. 5. 
Die Sparkasse verzinst die Einlagen, soweit sie volle Thaler erreichen, 
(vom 1. Januar 1871 ab) mit Vier Prozent resp. mit Einem Sil- 
bergroschen und 2⅝| Pfennigen vom Thaler jährlich, gewährt aber die 
Zinsen nur ꝛc. 
(wie §. 5 des Statuts.) 
Zusatz zu §. 13. 
Weun dieser Reserve= Fonds eine Höhe erreicht hat, die seinem Zweck 
ausreichend entspricht, so sollen aus dem Reingewinn des ketreffenden 
Jahres Verwendungen für andere gemeinnützige Zwecke gemacht werden dürfen. 
Die Entscheidung der Frage, ob der Reserve-Fonds jene Höhe erreicht hat, 
sowie die Entscheidung über die Art aus dem Reingewinn zu machender 
Verwendungen, die Bestimmung der zu fördernden gemeinnützigen Zwecke, 
die Größe der ihnen zuzuwendenden Summe, hängt von der Beschlußfassung 
der General-Versammlung des Vereins und der einzuholenden Genehmigung 
der durchlauchtigsten Beschützerin der Sparkasse ab. Der Verein wird bei 
diesen Bestimmungen das Interesse des ganzen Landes in das Auge fassen, 
vorzugsweise aber die Bedürfnisse seines Domizils berücksichtigen, 
gnädigst genehmigt worden. « 
Es wird Dieses andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 11. Mai 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
Durch Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Dezember 1869 (Reg.-Blatt 
S. 367 und 368) ist das Verfahren vorgeschrieben worden, welches die Justiz- 
Behörden zu beobachten haben, wenn sie die besondere Ermächtigung eines 
Bundes-Konsuls zu einer einzelnen Eidesabnahme oder Zeugenvernehmung erwirken 
wollen. 
Die auf eine solche Ermächtigung gerichteten Anträge können nur dann zum 
Ziel führen, wenn diejenige Partei, die einen Eid leisten soll, oder die zu ver- 
nehmenden Zeugen an einem Ort, wo ein Konsul des Norddeutschen Bundes an-
	        
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