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Die mit Vier Prozent rerzinsten Einlagen werden nur nach vorgängiger ein-
vierteljähriger Kündigung zurückgezahlt und unterliegt auch diese Frist der Prolon-
gation nach alinea 3.
2c. 2c. c.
Weimar am 16. Mai 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
Von der Schlesischen Feuer-Versicherungs-Gesellschaft in Breslau ist zu ihrem
Haupt-Agenten für das Großherzögthum der Kaufmann C. O. Klopfleisch zu
Weimar, an der Stelle des Kaufmann J. H. Müller, von da, ernannt worden.
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 18. Mai 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
Nachdem die Verwaltung der Sportel-Einnahme des Großherzoglichen Justiz-
Amts zu Ostheim vom 22. vor. Mts. an dem Großherzoglichen Rechnungsamt
daselbst übertragen worden ist, so wird dieß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 18. Mai 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Daß die Führung des Katasters von Buchfahrt dem Großherzoglichen
Rechnungsamt Berka a./J. übertragen worden ist, wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar am 17. Mai 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
e der Finanzen.
Thon.
Weimar. — Hof- Buchdruckerei.