Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

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III. für die Wahlen derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen 
Quellen als dem Grundbesitze ein jährliches Einkommen von min- 
destens Eintausend Thalern versteuern 
im I. Verwaltungs-Bezirk: 
der Justiz-Amtmann, Justizrath Vulpius zu Weimar, 
im II. Verwaltungs-Bezirk: 
der Fabrikant Franz Kreiter zu Apolda, 
im III. Verwaltungs-Bezirk: 
der Stadtgerichts-Assessor May zu Eisenach, 
im IV. Verwaltungs-Bezirk: 
der Kaufmann Friedrich Christian Kaiser zu Bocha, 
im V. Verwaltungs-Bezirk: 
der Kreisgerichts-Direktor Appelius zu Weida. 
Weimar am 18. Juli 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schambach. 
II. Nachstehende von Seiner Majestät dem Könige von Preußen als Bundes- 
feldherrn erlassene Verordnung, betreffend die Erklärung des Kriegszustandes in den 
Bezirken des 8., 11., 10., 9., 2. und 1. Armee-Korps vom 21. d. Mts., welche 
wörtlich also lautet: 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen 
auf Grund des Artikels 68 der Verfassung des Norddeutschen Bundes, im 
Namen des Bundes, was folgt: 
Die Bezirke des achten, eilften, zehnten, neunten, zweiten und ersten 
Armee-Korps werden hierdurch in Kriegszustand erklärt. 
Gegenwärtige Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige- 
druckten Bundes-Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 21. Juli 1870. 
G Wilhelm. 
Graf von Bismarck-Schönhausen. 
wird hiermit zu Jedermanns Nachachtung bekannt gemacht. 
Weimar am 27. Juli 1870. 
Großherzoglich Sicbsisches Staats-Ministerium. 
Wat#dorf.
	        
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