Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

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III. Daß die Führung des Katasters von Roda, Amtsbezirk Ilmenau, der 
Großherzoglichen Bezirks-Kataster--Führung in Ilmenau übertragen worden ist, wird 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 18. Juli 1870. 
Grohherzoich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef: 
K. Bergfeld. 
IV. Daß die Führung des Katasters von Leutra dem Großherzoglichen Rech- 
nungsamte Jena übertragen worden ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. Weimar am 20. Juli 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef: 
K. Bergfeld. 
V. Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, haben nach Vortrag im Groß- 
herzoglichen Gesammt-Ministerium dem Herrn Civil-Ingenieur Friedrich Siemers 
zu Dresden ein Erfindungs-Patent auf verbesserte Glasschmelz-Häfen und Wannen 
zur Erzielung eines regelmäßigen und kontinuirlichen Betriebes, nach Maßgabe der 
bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Beschreibung und Zeich- 
nungen unter allen Bedingungen und mit allen Wirkungen, welche in der Bekannt- 
machung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt v. J. 1843, Seite 13— 16) ent- 
halten sind, auf die Dauer von fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den 
Umfang des Großherzogthums zu ertheilen geruhet. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jah- 
resfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Ersindung im Großherzogthume in 
bleibende Ausführung gesetzt ist. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt wor- 
den ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 22. Juli 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schambach. 
Berichtigung. In der Bekanntmachung der Großherzoglich Sächsischen General-Ablösungs- 
Kommisston, vom 8. Juli d. J. (Seite 60 des Reg.-Bl.) ist statt des Namens Werker zu lesen: 
  
  
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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