Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 18. Weimar. 20. August 1870. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg 
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Nachdem Wir die Entschließung gefaßt haben, Uns zur Deutschen Armee, die 
gegenwärtig im Felde gegen den Feind steht, zu begeben und bei derselben längere 
Zeit zu verweilen, auch Unser vielgeliebter Sohn, der Erbgroßherzog, Königliche 
Hoheit, bereits in dieselbe eingetreten ist, haben Wir beschlossen, während Unsrer 
und Unsres Sohns Abwesenheit, im Gebrauche des Vorbehalts im §. 63 des Ge- 
setzes über die Neugestaltung der Staats-Behörden vom 5. März 1850, Unfrer 
vielgeliebten Frau Gemahlin, der Großherzogin, die Regierung des Landes zu über- 
tragen. 
Indem Wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, vertrauen Wir, 
daß alle Unsre Behörden und alle Unsre Unterthanen auch Unsrer Frau Gemahlin 
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