Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1882. (16)

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Betrag
  für  das
  Einnahme.  Etatsjahr
    1882/83.
Mark.
22.  Aus  dem  Reichseisenbahnbaufonds.
1.  Zu  den  Ausgaben  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  18.  Juni  1873  
(Reichs-Gesetzbl. S.143) ..................  2 400 000
22a.  Aus  dem  Reichstagsgebäudefonds.
1.  Zu  den  Ausgaben  zum Zwecke der  Errichtung  des  Reichstagsgebäudes
(Kapitel  3  Titel  9  der  einmaligen  Ausgaben) ..............................  7  775  000
23.  Aus  der  Anleihe.
1.  Zu  einmaligen  Ausgaben  der  Verwaltung  des  Reichsheeres,
und  zwar:
a)  für  Rechnung  der  Gesamtheit  aller  Bundesstaaten ........................................................
  4 527  000  ℳ.
b)  für  Rechnung  der  Bundesstaaten  mit
Ausschluß  von  Bayern .........................  8  268  605  〃  12  795  605
2.  Zu  einmaligen  Ausgaben  der  Marineverwaltung ...................  6  728  800
3.  Zu  einmaligen  Ausgaben  der  Eisenbahnverwaltung  ...........  2  000  000
4.  Zur  Verstärkung  der  Betriebsmittel  der  Reichs-Post  und  Telegraphenverwaltung
  ..............................................................................    8  750  000
5.  Zur  Beschaffung  eines  Betriebsfonds  für  die  Reichsdruckerei ..  400  000
Anmerkung.  Diese  Einnahmen  übertragen  sich  innerhalb
  der  einzelnen  Titel  mit  den  noch  offenen  Krediten  aus
früheren,  für  dieselben  Zwecke  erfolgten  Anleihe-Bewilligungen.
Die  dahingehend  für  diese  einzelnen  Zwecke  sich  ergebenden
Gesamtkredite  werden  um  den  Betrag  der  bei  den  entsprechenden
  Ausgabefonds  etwa  eintretenden  Ersparnisse  gekürzt.
=  30  674  405
Summe X  ...  49  945  288