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Betrag
für das
Einnahme. Etatsjahr
1882/83.
Mark.
22. Aus dem Reichseisenbahnbaufonds.
1. Zu den Ausgaben auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1873
(Reichs-Gesetzbl. S.143) .................. 2 400 000
22a. Aus dem Reichstagsgebäudefonds.
1. Zu den Ausgaben zum Zwecke der Errichtung des Reichstagsgebäudes
(Kapitel 3 Titel 9 der einmaligen Ausgaben) .............................. 7 775 000
23. Aus der Anleihe.
1. Zu einmaligen Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres,
und zwar:
a) für Rechnung der Gesamtheit aller Bundesstaaten ........................................................
4 527 000 ℳ.
b) für Rechnung der Bundesstaaten mit
Ausschluß von Bayern ......................... 8 268 605 〃 12 795 605
2. Zu einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung ................... 6 728 800
3. Zu einmaligen Ausgaben der Eisenbahnverwaltung ........... 2 000 000
4. Zur Verstärkung der Betriebsmittel der Reichs-Post und Telegraphenverwaltung
.............................................................................. 8 750 000
5. Zur Beschaffung eines Betriebsfonds für die Reichsdruckerei .. 400 000
Anmerkung. Diese Einnahmen übertragen sich innerhalb
der einzelnen Titel mit den noch offenen Krediten aus
früheren, für dieselben Zwecke erfolgten Anleihe-Bewilligungen.
Die dahingehend für diese einzelnen Zwecke sich ergebenden
Gesamtkredite werden um den Betrag der bei den entsprechenden
Ausgabefonds etwa eintretenden Ersparnisse gekürzt.
= 30 674 405
Summe X ... 49 945 288