Full text : Fürst Bülows Reden. 1. Band 1897-1903. (1)

316  63.  Brüsseler  Zuckerkonvention.

1.  September  1902  vorgezogen.  Daß  ein  späterer  Zeitpunkt  als  der
vom  1.  September  1903  nicht  zu  erreichen  war,  ergibt  sich  aus  den
vor  kurzem  dem  englischen  Parlament  zugegangenen  Aktenstücken.  In
einem  Bericht  der  englischen  Delegierten  vom  26.  Jannar  heißt  es:

Unter  diesen  Umständen  beeilen  wir  uns,  endgültige  Instruktion
  zu  erbitten,  ob  wir,  wenn  es  nicht  gelingt,  den  Termin
vom  1.  September  1902  zu  sichern,  die  Verhandlungen  abbrechen
  sollen,  oder  ob  wir,  wenn  alle  anderen  Punkte  in  befriedigender
  Weise  geregelt  werden  können,  im  äußersten  Falle
den  1.  September  1903  acceptieren  können.

Die  Antwort,  welche  die  englische  Regierung  unter  dem  27.  Februar  auf
diesen  Bericht  ihres  Delegierten  erteilte,  lautete:

Im  äußersten  Falle  werden  Sie  ermächtigt,  September  1903
zu  arceptieren.  Wir  vertranen  aber,  daß  die  Konferenz  bewogen
werden  kann,  September  1902  anzunehmen.

Da  unn,  meine  Herren,  die  übrigen  Vorteile,  welche  die  Brüsseler
Zuckerkonferenz  für  unsere  Zuckerindustric  bietet,  uns  doch  als  so  wesentlich
  erschienen,  daß  wir  uns  denselben  nicht  entgegenstellen  wollten,  und
da  überdies  unserem  Wunsche,  die  Surtaxe  etwas  höher  zu  berechnen
als  5  Franks,  von  seiten  der  anderen  Mächte  Rechnung  getragen  wurde,
haben  wir  schließlich  das  Inkrafttreten  der  Brüsseler  Konvention  bereits
am  1.  September  1903  acceptiert.  Wir  sind  übrigens  überzeugt,  daß
der  Ueberzoll,  also  die  Differenz  zwischen  Inlandstener  und  Zoll  von
4,40  Mark  für  Rohzucker  und  4,80  Mark  für  raffinierten  Zucker  genügen
wird,  um  den  fremden  Zucker  von  unserem  Zollgebiete  fernzuhalten;  denn
in  absehbarer  Zeit  wird  es  wohl  nicht  möglich  sein,  Rohrzucker  zu  billigeren
Preisen  bei  uns  anzubieten  als  Rübenzucker.

Um  aber  für  unsere  Zuckerindustrie  möglichst  schnell  klare  Verhältnisse
zu  schaffen,  ist  Ihnen  gleichzeitig  der  Entwurf  zu  einem  nenen  Zuckersteuergesetz
  vorgelegt  worden,  der  für  den  Fall,  daß  dieses  hohe  Haus
der  Brüsseler  Zuckerkonvention  zustimmt,  sich  der  dadurch  geschaffenen
neuen  Lage  anpaßt.  Der  Entwurf  enthält  neben  der  Aufhebung  der
Kontingentierung  und  der  Betriebssteuer  die  Herabsetzung  der  Verbrauchsabgabe
  von  20  Mark  auf  16  Mark,  eine  Maßnahme,  welche  zur  Hebung
des  inländischen  Zuckerkonsums  und  damit  zur  Stärkung  des  inländischen
Zuckermarktes  beitragen  wird.

Die  Gründe,  aus  welchen  wir  im  Hinblick  auf  die  gegenwärtige
Finanzlage  des  Reichs  nicht  geglaubt  haben,  Ihnen  einc  weitere  Herabsetzung
  der  Verbrauchsabgabe  vorschlagen  zu  sollen,  ebenso  wie  unsere