Regierungs-Zlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen -Weimar-Eisenoach.
Nummer 28. Weimar. 11. November 1876.
Ministerial-Bekanntmachungen.
1120) I. Die auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hohett, des Großherzogs,
durch die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Ministeriums vom 16.
Mai d. J. angeordneten Neuwahlen von Landtags-Abgeordneten des Groß-
herzogthums für die nächste Etats-Periode 1878/80 haben folgendes Ergebniß
gehabt. Gewählt wurden:
a) durch die begüterte vormalige Reichsritterschaft:
1) der Großherzogliche Kammerherr Rittergutsbesitzer von Helldorff,
zu Schwerstedt;
b) durch die Wahl der Besitzer eines inländischen Grundeigen-
thums von mindestens Dreitausend Mark jährlicher Rente:
2) der Großherzogliche Kammerherr Rittergutsbesitzer Freiherr von Ro-
tenhan, zu Neuenhof,
3) der Hauptmann a. D. Hermann von Heyne, zu Weimar,
4) der Rittergutsbesitzer Richard Heydenreich, zu Ehringsdorf,
5) der Mühlenbesitzer Heyne, zu Jena;
c)dDdurch die Wahl derjenigen Staatsunterthanen, welche aus
anderen Quellen als dem Grundbesitze ein jährliches Ein-
kommen von mindestens Dreitausend Mark versteuern:
6) der Großherzogliche Justizamtmann Emil Brüger, zu Weimar,
7) der Kaufmann Ludwig Weimar, zu Jena,
1876. 36