Regierungs Platt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 4. Weimar. 8. Februar 1876.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[12|] I. Daß die Führung des Grundsteuer-Katasters vom Orte und der Flur
Vieselbach der Großherzoglichen Bezirks-Katasterführung in Vieselbach über-
tragen worden ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 14. Januar 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
([13) II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist den Fabrikanten Gebrüder Löser zu Trier ein Erfindungs-Patent
auf ein Insektenpulver, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Mi-
nisterium niedergelegten Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedin-
gungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3.
März 1843 (Reg.-Blatt von Jahre 1843 Seite 13 — 16) angegeben und
begründet find, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für
den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
1876. 4