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Kreisregierung nicht erforderlich ist. Ein Verzeichniß der unmittelbaren Städte
und der Königlichen Bezirksämter in den bayerischen Landestheilen rechts des
Rheins hat der Herr Staatssekretär im Reichsjustizamt in dem „Central-Blatt
für das Deutsche Reich“ vom laufenden Jahre Nr. 26 Seite 335 flg. verbf-
fentlicht. Da das Central-Blatt für das Deutsche Reich von sämmtlichen
Einzelrichtern des Großherzogthums gehalten wird, so sind die Standesbeamten
in der Lage, vorkommenden Falls, wenn die Eheschließung eines den rechts-
rheinischen Landestheilen des Königreichs Bayern Angehbrigen in Frage steht,
etwaige Zweifel darüber, ob ein beigebrachtes Verehelichungs-Zeugniß von der
zuständigen Distrikts-Verwaltungsbehörde ausgestellt sei, durch Erkundigung bei
der ihnen zunächst vorgesetzten Behörde zu lösen.
Weimar am 3. Juli 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
[110) III. Daß von der „Providentia“ Frankfurter Versicherungsgesellschaft an
Stelle des bisherigen Haupt-Agenten 2c. Geipel hier der Kaufmann Hermann
Döllstedt in Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt
worden ist, wird hierdurch unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekannt-
machung vom 24. August 1864 (Reg.-Blatt S. 94) zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Weimar am 5. Juli 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Junern.
Für den Departements-Chef:
Dbr. Schomburg.
II11|) IV. Daß der Lebensversicherungs= und Ersparnißbank in
Stuttgart die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum wider-
ruflich ertheilt und der Rentner J. F. Franke in Weimar zum Haupt-Agenten
für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntuiß gebracht.
Weimar am 5. Juli 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
Weimar. — Hof. Buchdruckeret.