Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

teren bis zum Tage ihrer Ueberreichung an die Aufsichtsbehörde mit 
den Hauptregistern vollständig übereinstimmen. 
Weimar am 23. Juli 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
Nachtrag 
zu der Instruktion für die Standes- 
beamten vom 13. Dezember 1875. 
(1211 III. Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats- 
Ministeriums vom 6. November 1876, die Neuwahlen von Landtags-Abge- 
ordneten für die Etats-Periode 1878/80 betreffend (Reg.-Blatt S. 207), 
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nachdem der Rechts- 
anwalt Göring sein Mandat als Landtags-Abgeordneter für den X. Wahl- 
kreis niedergelegt hat, bei der am 20. d. Mts. stattgefundenen Nachwahl für 
den gedachten Wahlkreis der Rittergutsbesitzer Friedrich Hoch jun. zu Allstedt 
zum Landtags-Abgeordneten für die Finanz-Periode 1878/80 an Stelle des 
ausgeschiedenen Rechtsanwalts Göring gewählt worden ist und die auf ihn ge- 
fallene Wahl angenommen hat. 
Weimar am 27. Juli 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements--Chef: 
br. Schomburg. 
[122]) Das 33. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter 
Nr. 1207 das Gesetz, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen.
	        
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