teren bis zum Tage ihrer Ueberreichung an die Aufsichtsbehörde mit
den Hauptregistern vollständig übereinstimmen.
Weimar am 23. Juli 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
Nachtrag
zu der Instruktion für die Standes-
beamten vom 13. Dezember 1875.
(1211 III. Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-
Ministeriums vom 6. November 1876, die Neuwahlen von Landtags-Abge-
ordneten für die Etats-Periode 1878/80 betreffend (Reg.-Blatt S. 207),
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nachdem der Rechts-
anwalt Göring sein Mandat als Landtags-Abgeordneter für den X. Wahl-
kreis niedergelegt hat, bei der am 20. d. Mts. stattgefundenen Nachwahl für
den gedachten Wahlkreis der Rittergutsbesitzer Friedrich Hoch jun. zu Allstedt
zum Landtags-Abgeordneten für die Finanz-Periode 1878/80 an Stelle des
ausgeschiedenen Rechtsanwalts Göring gewählt worden ist und die auf ihn ge-
fallene Wahl angenommen hat.
Weimar am 27. Juli 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements--Chef:
br. Schomburg.
[122]) Das 33. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter
Nr. 1207 das Gesetz, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen.