Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Regierungs-Zlatt
Großberzogthum
Sachsen-  Weimar=  Eise  nach.

Nummer  22.  Weimar.  6  4.  September  *

 

JInhalt:  Ministerial-  Bekanntmachung,  betreffend  die  Aufhebung  des  Großhergoglichen  Justizamts  Berga  und  die
Vereinigung  dessen  Bezirks  mit  dem  Bezirke  des  Großberzoglichen  Justizamts  Weida  S.  155.  —
zessionirung  der  Gegenseitigen  Vieh-Versicherungs  Gesellschaft  „Union“,  zu  Berlin,  zum  Geschölisbetcnt0
im  Großherzogthum  S.  156.  —  Katasterführung  für  Großromstedt  S.  10%.  —

 

Ministerial-Bekanntmachungen.
(123)  I.  Nachdem  mit  höchster  Genehmigung  Seiner  Königlichen  Hoheit  des
Großherzogs  die  Aufhebung  des  Großherzoglichen  Instizamts  Berga  und  die
Vereinigung  dessen  Bezirks  mit  dem  Bezirke  des  Großherzoglichen  Justizamts
Weida  beschlossen  worden  ist,  wird  in  dieser  Beziehung  Nachstehendes  bestimmt:

1.

Die  Wirksamkeit  des  Großherzoglichen  Instizamts  Berga  hört  mit  dem
30.  September  1877  auf.

2.

Vom  1.  Oktober  1877  ab  wird  der  Bezirk  des  bisherigen  Großherzoglichen
  Justizamts  Berga  (vergl.  Ministerial-Bekanntmachung  vom  21.  Juni
1850  und  das  derselben  beigefügte  Verzeichniß  unter  Ziffer  3  —  Reg.-Blatt
S.  557  folg.  —)  dem  Großherzoglichen  Justizamte  Weida  überwiesen.

3.

In  sämmtlichen  bei  dem  Großherzoglichen  Justizamte  Berga  anhängigen
oder  noch  anhängig  werdenden  Rechtssachen,  welche  am  1.  Oktober  1877  noch
nicht  beendigt  sind,  haben  die  Betheiligten  von  dem  bezeichneten  Zeitpunkte  an
dasjenige,  was  ihnen  bei  dem  Großherzoglichen  Justizamte  Berga  obgelegen,

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