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bei dem Großherzoglichen Justizamte Weida künftighin zu verrichten, daselbst
auch die von dem Großherzoglichen Justizamte Berga etwa anberaumten Ter-
mine abzuwarten und angefangene Verfahren fortzustellen und zu beendigen,
und zwar Alles zur Vermeidung derjenigen Nachtheile, welche ihnen in den
ergangenen Ladungen oder sonstigen Erlassen des Großherzoglichen Justizamts
Berga angedroht worden sind oder unmittelbar kraft der Gesetze eintreten.
Weimar am 23. August 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
Ministerial-Bekanntmachung,
betreffend die Aufhebung des Großher-
zoglichen Justizamts Berga und die Ver-
einigung dessen Bezirks mit dem Bezirke
des Großherzoglichen Justizamts Weida.
I124) II. Daß der Gegenseitigen Vieh-Versicherungs-Gesellschaft „Union“, zu
Berlin, die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum widerruflich
ertheilt und von der genannten Gesellschaft H. Suhle jun. in Weimar als
Haupt-Agent für das Großherzogthum bestellt worden ist, wird andurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 23. Angust 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Flemming.
(125|] III. Nachdem die Führung des Katasters von Großromstedt der
Großherzoglichen Bezirks-Katasterführung in Apolda übertragen worden ist,
wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 30. August 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef:
K. Bergfeld.
Weimor. — bof. Guchdrucerei.