Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen= Weimar-Eisenoch. 
Nummer 2. Weimar. 7. Februar 1877. 
Jubalt: Potentverlängerung für Eduard Ran zu Brüssel S. 5 — Ausantwortung, von Vachlässle der im Nieder- 
ischen Kolonialdienste verstorbenen deuischen Reichsangehörigen S. 5 Erfindungs-Patene S. 6 
— Prädikatisirung der Grebbersoglichen Revierförster als Oberförger S. 7 — Die Stiftung der 
Vlnciese für Frankenheim“ mit den Rechten der milden ’s versehen S. 8 — Personenwechsel 
in den Haupt. Agenturen von Vresicherungs: .Gesellschaften S. 11 und 12. — Nachwahl zum Landtag pro 
1878/80 im II. Wahlbezirk S. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
19] I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs 
ist das dem Ingenieur Eduard Rau zu Brüssel, unter dem 31. Januar 1872 
auf die Dauer von fünf Jahren ertheilte Erfindungs-Patent auf eine Einrichtung 
zur Beleuchtung von Manometern, Vacuummetern, Boussolen und ähnlichen 
Apparaten, dem desfallsigen Ansuchen entsprechend, auf weitere drei Jahre, 
bis zum 31. Jannar 1880 verlängert worden. 
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 31. Januar 1872 in 
Nr. 7 des Regierungs- Blatts vom Jahre 1872 (S. 42) wird solches andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 10. Januar 1877. 6 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
#dr. Schomburg. 
10] II. Die Königlich Niederländische Regierung hat sich bereit erklärt, in 
Zukunft die Nachlässe der im Niederländischen Kolonialdienste verstorbenen 
1877. 2
	        
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