Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Unter der Stiftungsverwaltung besteht noch ein Lokal-Komité in Franken- 
heim, dessen Mitglieder der jeweilige Pfarrer, der erste Lehrer und der Bürger- 
meister sind, und welches von der Stiftungsverwaltung bei deren Maßnahmen 
in der Regel gutachtlich zu hören, aber auch selbstständige Anträge zu stellen 
befugt ist, und die von der Stiftungsverwaltung ihm ertheilten Aufträge aus- 
zuführen hat. 
8. 6. 
Sollte der Fall eintreten, daß es zu vollständiger und bester Lösung einer 
der in §. 2 bezeichneten Aufgaben der theilweisen oder gänzlichen Verwendung 
des Stiftungskapitals bedürfte, so kann eine solche doch nur stattfinden, wenn 
entweder die Gemeindebehörden von Frankenheim oder die denselben nächst 
vorgesetzten Verwaltungsbehörden des Bezirks darauf angetragen, bezüglich sich 
darüber geäußert haben, wenn der Antrag die Zustimmung mindestens einer 
der genannten Behörden gefunden hat und Seine Königliche Hoheit der Groß- 
herzog, nach empfangenem Vortrage, demselben Höchstseine Genehmigung ertheilt. 
Eisenach am 9. Oktober 1876. 
Die Hülfs-Komités in Fladungen - Frankenheim, Eisenach und BWeimar. 
r Fladungen- Frankenheim,; Für Eisenach: Für Weimar: 
E. Hofmann, Apotheker. 5.Egloßsstein, Vorsitzender. C. v. Schwendler. 
* Albe gricola P. v. Bojanowski. 
. L. Vert.u Pf. 3 Lönl#nbeim. Dr. L. Pfeiffer. 
S#zas Dietzel II. Ius. Anacker H. Böhlau. 
v. Eichern Streiber. 
den hiche 
. Coudray. 
- 
Röse. 
Jul. v. Eichel-Streiber. 
Louis Habermas. 
(15] VII. Daß die Schlesische Feuerversicherungs= Gesellschaft zu 
Breslau, an Stelle des Hermann Eberhardt hier, Carl Seyfarth hier zu 
ihrem Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt hat, wird unter Bezug- 
nahme auf die Bekauntmachung vom 26. April v. J. (Reg.-Blatt S. 71) an- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 25. Januar 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
pr. Schomburg.
	        
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