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[161] V. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten
Staats-Ministeriums vom 28. Dezember 1876 (Reg.-Blatt von 1876
Seite 225), die Veränderung der Arznei-Taxe betreffend, wird hierdurch Fol-
gendes verordnet:
J.
Die im Verlag von Rudolph Gärtner zu Berlin erschienene Königlich
Preußische Arznei-Taxe für 1878 (Berlin 1878) wird hierdurch, jedoch ohne
die derselben vorgedruckten „Allgemeinen Bestimmungen“, für die Apotheker
des Großherzogthums vom 1. Januar 1878 ab bis auf Weiteres als bindende
Norm eingeführt.
II.
Alle in der Verordnung vom 2. August 1864 enthaltenen Bestimmungen
über die Taxe und deren Anwendung finden vom 1. Januar 1878 ab nur
auf die durch gegenwärtige Bekanntmachung eingeführte Taxe Anwendung.
Weimar am 15. Dezember 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef.
pr. Schomburg.
[!62) VI. Die in Jena bestehende Großherzoglich und Herzoglich
Sächsische Kommission zur Prüfung der Kandidaten des höheren
Schulamts ist für die Prüfungsperiode vom 1. November 1877 bis 31. Ok.
tober 1878 folgendermaßen zusammengesetzt:
Vorsitzender:
Geheimer Hofrath Professor Dr. Stickel.
Eraminatoren:
für altklassische Philologie: Professor Dr. Rohde in Jena und Oberschul-
rath Dr. Marquardt in Gotha; eventuell als außerordentlicher
Examinator Professor Dr. Delbrück;
für deutsche Sprache und Litteratur: Professor Dr. Sievers;
für französische und englische Sprache und Litteratur: Gymnasiallehrer Pro-
fessor Dr. Hunger;
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