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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Großherzoglichen Staats-Insiegel bedrucken lassen.
Wetmar am 7. März 1877.
G Carl Alexander.
G. Thon. Stichling. von Groß.
Gesetz
den Wegfall der Abgaben von freudigen
häuslichen Ereignissen betr.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I44/1 I. Daß von der Frankfurter Transport= und Glasversicherungs-
Aktien-Gesellschaft an Stelle des zurückgetretenen bisherigen Hauptagen-
ten 2c. Freund hier, Otto Petters, hier, zum Hauptagenten für das Groß-
herzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch unter Bezugnahme auf die
Ministerial-Bekanntmachung vom 14. August 1865 (Reg.-Blatt S. 377) zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 7. März 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
(45|] 1I. Daß von der Kaiserlich-Königlich privilegirten Allgemeinen
Assekuranz, in Triest, an Stelle des zurückgetretenen bisherigen Hauptagen-
ten r2c. Stockhaus in Apolda der Kaufmann F. Fries in Eisenach, zum Haupt-
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 15. März 1876 (Reg-
Blatt S. 40) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 9. März 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
dr. Schomburg.
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