Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staats-Insiegel bedrucken lassen. 
Wetmar am 7. März 1877. 
G Carl Alexander. 
G. Thon. Stichling. von Groß. 
Gesetz 
den Wegfall der Abgaben von freudigen 
häuslichen Ereignissen betr. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I44/1 I. Daß von der Frankfurter Transport= und Glasversicherungs- 
Aktien-Gesellschaft an Stelle des zurückgetretenen bisherigen Hauptagen- 
ten 2c. Freund hier, Otto Petters, hier, zum Hauptagenten für das Groß- 
herzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch unter Bezugnahme auf die 
Ministerial-Bekanntmachung vom 14. August 1865 (Reg.-Blatt S. 377) zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 7. März 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg. 
(45|] 1I. Daß von der Kaiserlich-Königlich privilegirten Allgemeinen 
Assekuranz, in Triest, an Stelle des zurückgetretenen bisherigen Hauptagen- 
ten r2c. Stockhaus in Apolda der Kaufmann F. Fries in Eisenach, zum Haupt- 
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch unter 
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 15. März 1876 (Reg- 
Blatt S. 40) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 9. März 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
dr. Schomburg. 
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