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B) Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
a) Betreffend die Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Kaufmann und Fabrikanten Rapp zu
Stuttgart.
Da Seine Königliche Majestät durch Entschließung vom 15. d. M. dem
Kaufmann und Fabrikanten Ernst Heinrich Rapp zu Stuttgart auf ein von ihm
dargestelltes neues Verfahren zu Hervorbringung farbiger Abdrücke auf baumwollenen
und seidenen Geweben, so wie auf Papier und Leder ein Erfindungs-Patent für die
Dauer von zehn Jahren gnädigst verliehen haben; so wird dieß unter Hinweisung auf
den keebenten Abschnitt der allgemeinen Gewerbe-Ordnung zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Stuttgart den 17. Februar 1832. Kapff.
b) Betreffend die Ertheilung eines Erfindungs-Patents an den Zeugschmid Friedrich Schoffer
zu Ludwigsburg.
Da Seine Königliche Majestät durch Entschließung vom 15. d. M. dem
Zeugschmid Friedrich Schoffer von Ludwigsburg auf eine von ihm dargestellte Maschine
zur Drahtstift-Bereitung ein Erfindungs-Patent für die Dauer von zehn Jahren
gnädigst verliehen haben; so wird dieß unter Hinweisung auf den siebenten Abschnitt
der allgemeinen Gewerbe-Ordnung zur böffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 17. Februar 1332. Kapff.
2. Des Medicinal-Collegium.
Aufnahme zweier ausübenden Aerzte.
Die Candidaten der Medicin, Lt. Johann Nepomuk v. Lenß aus Schramberg,
Oberamts Oberndorf, und D. Joseph Platz aus Eutingen, Oberamts Horb, sind nach
erstandenen Prüfungen zur Ausübung der innern Heilkunde und der Erstere auch zur
Ausübung der Geburtöhülfe ermächtigt worden.
Stuttgart den 6. Februar 1832. Walther.