Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

46
B)  Des  Departements  des  Innern:

1.  Des  Ministerium  des  Innern.

a)  Betreffend  die  Verleihung  eines  Erfindungs-Patents  an  den  Kaufmann  und  Fabrikanten  Rapp  zu
Stuttgart.

Da  Seine  Königliche  Majestät  durch  Entschließung  vom  15.  d.  M.  dem
Kaufmann  und  Fabrikanten  Ernst  Heinrich  Rapp  zu  Stuttgart  auf  ein  von  ihm
dargestelltes  neues  Verfahren  zu  Hervorbringung  farbiger  Abdrücke  auf  baumwollenen
und  seidenen  Geweben,  so  wie  auf  Papier  und  Leder  ein  Erfindungs-Patent  für  die
Dauer  von  zehn  Jahren  gnädigst  verliehen  haben;  so  wird  dieß  unter  Hinweisung  auf
den  keebenten  Abschnitt  der  allgemeinen  Gewerbe-Ordnung  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht.

Stuttgart  den  17.  Februar  1832.  Kapff.

b)  Betreffend  die  Ertheilung  eines  Erfindungs-Patents  an  den  Zeugschmid  Friedrich  Schoffer
zu  Ludwigsburg.

Da  Seine  Königliche  Majestät  durch  Entschließung  vom  15.  d.  M.  dem
Zeugschmid  Friedrich  Schoffer  von  Ludwigsburg  auf  eine  von  ihm  dargestellte  Maschine
  zur  Drahtstift-Bereitung  ein  Erfindungs-Patent  für  die  Dauer  von  zehn  Jahren
gnädigst  verliehen  haben;  so  wird  dieß  unter  Hinweisung  auf  den  siebenten  Abschnitt
der  allgemeinen  Gewerbe-Ordnung  zur  böffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  17.  Februar  1332.  Kapff.

2.  Des  Medicinal-Collegium.
Aufnahme  zweier  ausübenden  Aerzte.

Die  Candidaten  der  Medicin,  Lt.  Johann  Nepomuk  v.  Lenß  aus  Schramberg,
Oberamts  Oberndorf,  und  D.  Joseph  Platz  aus  Eutingen,  Oberamts  Horb,  sind  nach
erstandenen  Prüfungen  zur  Ausübung  der  innern  Heilkunde  und  der  Erstere  auch  zur
Ausübung  der  Geburtöhülfe  ermächtigt  worden.

Stuttgart  den  6.  Februar  1832.  Walther.