Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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Staat. 
Lübeck. 
Bremen. 
Hamburg. 
Elsaß-Lothringen. 
  
Landespolizeibehörde. U 
Das Folizeiamt in 
Lübeck " 
Die Senatskommission 
für Polizeiangelegen- 
heiten. 
Die städtische Polizei- 
behörde. 
Die Bezirks-Präsi- 
denten. 
Polizeibehörde. 
Die in den einzelnen Gebietstheilen zuständigen 
Polizeibehörden. 
In Bremen die Polizeidirektion, im Landgebiet der 
Landherr, in den Hosentädten die Aemter. 
Die in den einzelnen Gebietstheilen zuständigen Po- 
lizeibehörden. 
1) Die Bürgermeister, mit Ausnahme derjenigen zu 
Straßburg, Metz und Mülhausen, 
2) in den Städten Straßburg, Metz und Mülhausen 
die Polizeidirektoren beziehungsweise der Kreisdirektor 
zu Mülhausen als Vorstand der Polizeidirektion daselbst, 
3) die Kreisdirektoren. 
(104| II. Daß die Führung des Katasters von Eckstedt der Großherzoglichen 
Bezirkskatasterführung von Großrudestedt übertragen worden ist, wird hier- 
durch zu öffentlicher Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 25. November 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thou. 
  
Weimar. — Hof= Buchdruckerei.
	        
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