Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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[108/ II. Das 35. und 36. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter 
Nr. 1272 Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten 
zum Bundesrath, vom 21. November 1878; unter 
Nr. 1273 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Bestimmung derjenigen 
militärischen Dienstauszeichnungen, welche außer dem preußischen 
Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse neben dem Besitz des Eisernen 
Krenzes zweiter Klasse zum Bezuge der Ehrenzulage nach Maß- 
gabe des Gesetzes vom 2. Juni 1878 berechtigen, vom 19. No- 
vember 1878; unter 
Nr. 1274 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Wiederübernahme der 
Regierungsgeschäfte durch Se. Majestät den Kaiser, vom 5. De- 
zember 1878. 
Weimar. — Hof · Buchdruckerei.
	        
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