Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

316

[108/  II.  Das  35.  und  36.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  enthalten  unter

Nr.  1272  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ernennung  von  Bevollmächtigten
zum  Bundesrath,  vom  21.  November  1878;  unter

Nr.  1273  den  Allerhöchsten  Erlaß,  betreffend  die  Bestimmung  derjenigen
militärischen  Dienstauszeichnungen,  welche  außer  dem  preußischen
Militär-Ehrenzeichen  zweiter  Klasse  neben  dem  Besitz  des  Eisernen
Krenzes  zweiter  Klasse  zum  Bezuge  der  Ehrenzulage  nach  Maßgabe
  des  Gesetzes  vom  2.  Juni  1878  berechtigen,  vom  19.  November
  1878;  unter

Nr.  1274  den  Allerhöchsten  Erlaß,  betreffend  die  Wiederübernahme  der
Regierungsgeschäfte  durch  Se.  Majestät  den  Kaiser,  vom  5.  Dezember
  1878.

Weimar.  —  Hof  ·  Buchdruckerei.