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[108/ II. Das 35. und 36. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter
Nr. 1272 Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten
zum Bundesrath, vom 21. November 1878; unter
Nr. 1273 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Bestimmung derjenigen
militärischen Dienstauszeichnungen, welche außer dem preußischen
Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse neben dem Besitz des Eisernen
Krenzes zweiter Klasse zum Bezuge der Ehrenzulage nach Maßgabe
des Gesetzes vom 2. Juni 1878 berechtigen, vom 19. November
1878; unter
Nr. 1274 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Wiederübernahme der
Regierungsgeschäfte durch Se. Majestät den Kaiser, vom 5. Dezember
1878.
Weimar. — Hof · Buchdruckerei.